Beauftragte (u. Ä.) im Land Bremen und den beiden Stadtgemeinden

Kleine Anfrage der Fraktion der FDP.

Bürgerschaft, Senat und senatorische Behörden haben im Laufe der letzten Jahre zahlreiche sog. Beauftragte, Sonderbeauftragte, Koordinatorinnen und Koordinatoren u. ä. (zur Vereinfachung im Folgenden, auch in den Fragen nur Beauftragte genannt) für unterschiedlichste Themen und Aufgaben beschlossen und eingesetzt. Der breiten Öffentlichkeit sind – bis auf Ausnahmen wie etwa der Landesbehindertenbeauftragte – Personen und Aufgabenfelder nicht immer bekannt. Themenspezifische Zielgruppen sind jeweils unterschiedlich groß und arbeiten mehr oder weniger eng mit den Beauftragten etc. und ihren Teams zusammen. Auch die jeweilige Anbindung an eine behördliche Organisationseinheit ist unterschiedlich, ebenso wie die Größe und Ausstattung der entsprechenden Teams sowie die tarifliche Eingruppierung.


Es ist davon auszugehen, dass sich die Themenbereiche nicht selten überschneiden, mindestens aber voneinander anhängig sind. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, wie vernetzt die Beauftragten jeweils sind und welche Ressourcen (bspw. Öffentlichkeitsarbeit) von ihnen gemeinsam genutzt werden bzw. zukünftig genutzt werden könnten. Auch die Ansiedlung auf Landes- oder Stadtebene unterscheidet sich, entsprechend auch die finanzielle Verantwortlichkeit für Mittel- und Personalkosten. So setzt das Land Bremen beispielsweise seit September 2021 auf einen Landesbeauftragten für Tierschutz, während die Stadt Bremerhaven 2000 die Funktion der Kinder- und Jugendbeauftragten geschaffen hat. Die beiden Städte im Land können also entsprechend eigene Schwerpunkte setzen und jeweils zur besseren Sichtbarkeit bestimmter Personen- und Interessengruppen oder Themen beitragen.
In der Regel sind die Beauftragten an mindestens ein Ressort gebunden und die Mittelfreigabe bei Einführung abhängig von einem Konzept, das Ziel und Arbeitsweise festlegt.

So hatte die Bürgerschaft die Mittel für den Landestierschutzbeauftragten schon im Sommer 2020 als Teil des Haushaltes 2020/2021 beschlossen, sie waren aber erst abrufbar, als eine Freigabe in der Deputation für Gesundheit und Verbraucherschutz und in der Deputation für Klima, Umwelt, Landwirtschaft und Tierökologie erfolgte und beiden Deputationen ein Konzept vorlag. Im Falle des Landestierschutzbeauftragten wurde stets betont, dass er weisungsfrei arbeiten solle und weder zu der für den Tierschutz zuständigen Abteilung oder dem Fachreferat zugehörig, noch an die Abteilungshierarchie gebunden ist.


Um die Beauftragten-Landschaft zu durchdringen, potenzielle Synergie-Effekte auszuloten oder eine anständige Aufgabenkritik vorzunehmen, fehlt im Moment der Überblick.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

  1. Wie viele Beauftragte haben das Land und die Städte Bremen und Bremerhaven jeweils, welchen Ressorts oder Institutionen sind sie zugeordnet und wie sind sie entsprechend in die Verwaltungshierarchie integriert (bitte aus Gründen der Vollständigkeit die von der Bürgerschaft beschlossenen Beauftragen, auch wenn sie auf Grund der öffentlichen Beschlusslage dem Fragenden bekannt sind, in der Übersicht aufführen)?
  2. Welche Beauftragte sind hauptamtlich beschäftigt, welche ehrenamtlich? Welche Beauftragte nehmen Ihre Funktion neben weiteren Funktionen wahr? Welche VZÄ sind ihrer Rolle als Beauftragte zugeordnet?
  3. Welche personelle Ausstattung (auch Hausstellen, Hilfskräfte und sonstige bitte aufschlüsseln) in VZÄ haben die jeweiligen Beauftragten und wie sind diese selbst tarifrechtlich eingruppiert?
  4. Über welche Haushaltsmittel aus welchen Einzelplänen bzw. Titeln verfügen die Beauftragten jeweils, um ihre Ziele zu verfolgen?
  5. Wie unterscheiden sich Beauftragte, Koordinatoren und vergleichbare Funktionen jeweils in ihrer Aufgabenbeschreibung, wo ist diese einsehbar und nach welchen Kriterien wird diese ggf. angepasst?
  6. Welche Gremien, Institutionen, Amtsträgerinnen und Amtsträger entscheiden über die Einrichtung von Beauftragten, Koordinatoren etc. und nach welchen Kriterien?
  7. Falls Beauftragte etc. jeweils unterschiedliche Kompetenzen oder Amtsausstattungen haben, welche sind das und warum?
  8. Welche Beauftragte sind aufgrund von internationalen, europäischen oder nationalen Verpflichtungen eingesetzt worden? Um welche Verpflichtungen handelt es sich jeweils?
  9. Welche Beauftragte sind aufgrund landesgesetzlicher Vorgaben eingesetzt worden? Um welche Vorgaben handelt es sich jeweils?
  10. Welche Beauftragte sind auf freiwilliger Basis eingesetzt worden?
  11. Welche der Beauftragten sind zeitlich begrenzt eingesetzt und wenn ja, bis wann und unter welchen Umständen können Sie verlängert werden?
  12. Bei welchen Beauftragten ist ein Wegfall ihrer Aufgaben zeitlich nicht absehbar?
  13. In welchen Zeiträumen berichten die Beauftragten, Koordinatoren etc. jeweils von ihrer Arbeit und wem?
  14. Lagen zum 31. Dezember 2022 alle bisher fälligen Berichte vor und wenn ja, sind diese transparent einsehbar, wenn nicht, welche Konsequenzen bringt das Fehlen mit sich und wer mahnt sie jeweils an?
  15. Welche Konsequenzen hat ein vorgelegter Bericht im Hinblick auf Aufgabenkritik, Struktur des Teams, Etat und Fortbestand des jeweiligen Beauftragten?
  16. Welche Mechanismen unterhält der Senat, um die erfolgreiche Arbeit der Beauftragten zu messen und die Notwendigkeit der fortwährenden Existenz zu begründen?
  17. In welchen Themenbereichen arbeiten welche Beauftragten eng zusammen?
  18. Welche Potentiale sieht der Senat, um Erhebungsaufwand und Doppelstrukturen bei der Arbeit von Beauftragten durch Digitalisierung zu reduzieren?
  19. Gibt es gemeinsame Ressourcen, etwa eine zuständige Stelle für das Layout von Informationsmaterialen oder die Pflege von Websites, auf die alle Beauftragten etc. zurückgreifen und wenn nein, warum nicht?
  20. Welche Beauftragten wurden seit Existenz einer derartigen Funktion wieder angeschafft?
  21. Plant der Senat in nächster Zeit, weitere Beauftragte einzurichten?