Ausstattung des Tierschutzes im Land Bremen

Kleine Anfrage der Fraktion der FDP.

Für die Durchsetzung des Tierschutzrechts ist der LMTVet (Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz und Veterenärdienst des Landes Bremen) zuständig. Eine angemessene Ausstattung der LMTVet ist für die Um- und Durchsetzung des Tierschutzes von zentraler Bedeutung.

Es ist wichtig, dass ausreichend Veterinärinnen und Veterinäre (Amtstierärztinnen und -tierärzte) tätig werden können, um Verstöße gegen den Tierschutz angemessen zu verfolgen, auf- und nachzubereiten. Auf dieser Grundlage kann auch die Arbeit einer/eines Tierschutzbeauftragten aufbauen. Mit den Tierheimen in Bremen und Bremerhaven, die sichergestellte Tiere für die Landesbehörde in Gewahrsam nehmen, kann auf dieser Basis zusammengearbeitet werden.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

  1. Welche finanziellen und personellen Mittel stehen im Land Bremen für die Durchsetzung des Tierschutzgesetzes jeweils in welchen Produktplänen zur Verfügung? Bitte aufgeschlüsselt nach den Stadtgemeinden und dem Land Bremen und für die Jahre 2015 bis 2021 angeben.
  2. Welche Aufgaben übernimmt der LMTVet jeweils für die Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven im Bereich des Tierschutzes und welche finanziellen Mittel stehen/standen ihm für die verschiedenen Aufgaben im Bereich des Tierschutzes jeweils zur Verfügung? Bitte für die Jahre 2015 bis 2021 angeben, aufgeschlüsselt nach konsumtiven/investiven Mitteln und Personalausgaben.
  3. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt der LMTVet mit welchen Stundenanteilen, in welchen Funktionen und für welche Aufgaben im Bereich des Tierschutzes? Bitte für die Jahre 2015 bis 2021 angeben.
  4. Wie viele Amtstierärztinnen und -ärzte sind im Land Bremen mit welchen Aufgaben beschäftigt und wie viele von ihnen bearbeiten die Durchsetzung des Tierschutzgesetzes?
  5. Welche Aufgaben übernimmt die Stelle der/des „Tierschutzbeauftragten“ jeweils für die Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven und inwiefern unterscheidet sich der Aufgabenbereich von den Aufgaben des LMTVet im Bereich Tierschutz?
  6. Auf welcher Grundlage werden Tiere im Sinne des Tierschutzgesetzes in den Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven durch wen sichergestellt und jeweils auf Grundlage welcher Vereinbarungen mit dem Land in den Stadtgemeinden wo untergebracht? Bitte gesonderten Ausweis, wenn es in den vergangen 10 Jahren zu wesentlichen Änderungen der Vereinbarungen gekommen ist.
  7. Welche finanziellen Mittel stehen in welchen Einzelplänen für die Unterbringung von Tieren in den Tierheimen Bremen und Bremerhaven zur Verfügung? Bitte aufgeschlüsselt nach den Stadtgemeinden und für die Jahre 2015 bis 2021.
  8. Aus welchen Gründen werden Tiere im Land Bremen sichergestellt oder beschlagnahmt?
    1. Welche Voraussetzungen müssen vorliegen, dass diese Tiere wieder zurückgegeben werden?
    1. Wie werden diese Voraussetzungen geprüft und inwiefern findet eine Nachprüfung dieser Voraussetzungen statt?
  9. In welchen Einrichtungen werden Tiere aus Sicherstellung und Beschlagnahmung untergebracht?
    1. Wer trägt in den Stadtgemeinden bzw. im Land Bremen jeweils die Kosten für die Fortnahmen und die anderweitige Unterbringung?
    1. Wie lange verweilen diese Tiere durchschnittlich in den genannten Einrichtungen?
  10. Welche Zahlungsverpflichtungen in welcher Höhe und in welchem Turnus entstehen bei der Unterbringung von Tieren aus Sicherstellungen und Beschlagnahmungen? 
  11. Bitte für Bremen und Bremerhaven getrennt beantworten.Wurden mit den Tierheimen in Bremen und Bremerhaven Vereinbarungen über eine Kostenerstattung für die Tiere getroffen, die vom oder auf Veranlassung des Veterinäramtes (LMTVet) im Rahmen seiner Aufgaben beschlagnahmt oder sichergestellt wurden?
    1. Wenn ja, bitte alle Punkte der Vereinbarungen auflisten. 
    2. Wenn nein, warum nicht?
  12. Wie viele tierschutzrelevante Feststellungen wurden bei den Kontrollen der Tierhaltung gemacht? Bitte jährlich für die Jahre 2015 bis 2021 aufgeschlüsselt nach unangemeldeten Routinekontrollen, anlassbezogenen Pflichtkontrollen und Kontrollen nach Anzeige durch Dritte angeben.
  13. Was waren die tierschutzrelevante Feststellung aus Frage Nr. 12? Bitte jährlich für die Jahre 2015 bis 2021 aufgeschlüsselt nach Tierart angeben und unterscheiden zwischen unangemeldeten Routinekontrollen, anlassbezogenen Pflichtkontrollen und Kontrollen nach Anzeige durch Dritte.
  14. Wie viele Fälle mit Bezug zum Tierschutzgesetz wurden von Bürgerinnen und Bürgern oder Tierschutzorganisationen in den Jahren 2015 bis 2021 jeweils zur Anzeige gebracht und wie viele Anzeigen wurden weiterverfolgt? Bitte aufschlüsseln nach Nutztieren, Heimtieren und „Sonstigen“Falls es zu einer Weiterverfolgung der Fälle aus Frage Nr. 14 kam, was waren die Konsequenzen (Anordnung, Nachkontrolle, gerichtliche Auseinandersetzung, Bußgelder, Tierhalteverbot)?