Wie nimmt die GEWOBA als öffentlicher Betrieb seine Vorbildfunktion wahr im Umgang mit dem Bremischen Handwerk?

Kleine Anfrage der Fraktion der FDP

Laut Medienberichten schulden Unternehmen, die im Auftrag der GEWOBA die Abwicklung von Bauprojekten übernommen haben, beauftragten Handwerksbetrieben noch viel Geld. Dabei soll die GEWOBA entsprechende Gelder an den Generalunternehmer überwiesen haben, diese seien jedoch nicht bei den Nachunternehmern angekommen. Dieser Zustand ist wohl schon länger bekannt, dauert aber offensichtlich immer noch an. Zudem wurde berichtet, dass die GEWOBA trotz des Wissens um diese fragwürdigen Zustände und im Raum stehender Betrugsvorwürfe offenbar weiterhin Aufträge an entsprechende Unternehmen vergeben hat. Die GEWOBA sieht sich mit Verweis auf Vertragsverhältnisse Dritter offenbar nicht in der Pflicht, den betroffenen Handwerksbetrieben für den entstandenen Schaden aufzukommen.

Die GEWOBA ist ein Unternehmen, dessen größter Anteilseigner über die Hanseatische Wohnungs-Beteiligungs-Gesellschaft die Stadtgemeinde Bremen ist. Entsprechend befinden sich im Aufsichtsrat Vertreter des Senats und der Bürgerschaft. Damit geht die Erwartung einher, dass die GEWOBA in ihrer Funktion als originärer Auftraggeber auf die Einhaltung von Standards an Verlässlichkeit und Seriosität aller Subunternehmer achtet.

In Debatten wird als Argument für öffentliche Unternehmen immer wieder angeführt, dass über die politische Hand die Einhaltung gewisser Standards (bspw. in Bezug auf faire und verlässliche Bezahlung) sichergestellt werde kann. Insbesondere vor dem Hintergrund unlängst bekannt gewordener Missstände bei anderen öffentlichen Bremer Unternehmen der Immobilienwirtschaft ist daher fraglich, wie eine entsprechende Aufsicht erfolgt ist bzw. in Zukunft erfolgen soll, damit Handwerksbetriebe nicht um ihren verdienten Lohn gebracht werden oder sogar in die Insolvenz rutschen.

Handwerksbetriebe sollen dem Vertragsabschluss mit dem Generalunternehmen gerade deshalb vertraut haben, weil darüber das Siegel GEWOBA stand. Die Klärung der genannten Vorgänge ist von großer Relevanz, weil dadurch viel Vertrauen verloren gehen kann. 

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

  1. Was sind die Hintergründe für die ausstehenden Zahlungen an Handwerker und welche Möglichkeiten sieht der Senat, als originärer Auftraggeber dafür zu sorgen, dass alle nachfolgend beauftragten Unternehmen der Lieferkette für ihre erbrachten Arbeiten an öffentlichen Bremer Immobilien auch entsprechend entlohnt werden?
  2. Wie viele Fälle sind dem Senat aus den letzten 5 Jahren bekannt, bei denen im Rahmen öffentlicher Bauprojekte der GEWOBA Handwerkerrechnungen über einen längeren Zeitraum ausstanden und wie lange? Wie viele Fälle ausstehender Rechnungen bestehen aktuell und seit wann?
  3. Inwieweit sieht der Senat bei der GEWOBA als öffentlichem Unternehmen eine besondere Verantwortung, dass direkt von der GEWOBA beauftragte Unternehmen bzgl. Nach- und Subunternehmen ihren Verpflichtungen nachkommen?
  4. Wie war und ist der GEWOBA-Aufsichtsrat informiert und bei der Entscheidung eingebunden worden, trotz der im Raume stehenden Betrugsvorwürfe und Zahlungsschwierigkeiten Verträge mit den betroffenen Unternehmen abzuschließen?
  5. Welche Maßnahmen sind geplant, um Entwicklungen wie die in diesem Zusammenhang bekannt gewordenen Zustände bei der zukünftigen Auftragsvergabe auszuschließen?