Galopprennbahn: Bremer Rennverein Nutzung wieder ermöglichen
Antrag der Fraktion der FDP.
Über sechs Jahre ist es mittlerweile her, dass der rot-grün-rote Senat mit seinen Plänen, das Rennbahnareal in der Vahr zu bebauen, gescheitert ist. Basierend auf einem Volksentscheid ist Mitte 2019 ein Ortsgesetz verabschiedet worden, das festlegt, die Fläche künftig für „Erholung, Freizeit, Sport und Kultur“ zu entwickeln.
Es folgten ein Runder Tisch zur zukünftigen Arealentwicklung und in 2021 politische Beschlüsse, ohne Berücksichtigung des Galopp- und Pferdesports. Vielmehr wurde bereits parallel zum Planungsprozess eine Fuß- und Radwegeverbindung – als vorgezogene Maßnahme – quer über das Rennbahngelände umgesetzt und in 2023 offiziell eröffnet.
Ebenso unnötig, vorschnell und zudem mit erheblichen Kosten für die Stadt verbunden war das Aus des Golfplatzes auf der Anlage Ende 2019. Fast 4 Millionen Euro Entschädigung wurde gezahlt, um dem Golfclub den laufenden Pachtvertrag abzukaufen, obwohl auch hier Betreiber und Mitglieder bereit gewesen wären, die Anlage im Rahmen einer Zwischennutzung weiter zu bewirtschaften.
Die FDP-Fraktion kritisierte schon damals die verfehlte Reihenfolge der Planungsschritte. Zum einen ging mit dem Beschluss zur Herstellung einer Wegeverbindung eine unnötige Vordefinition des Geländes einher; zum anderen stellte er einen Vorgriff auf das Ideen gebende kooperative Werkstattverfahren und den daraus resultierenden Strukturentwurf dar.
Für den Senat ist das Areal „Ein Park im Werden“. Für andere ist es mit rund 30 Hektar eine der größten Brachflächen der Stadt, für deren Entwicklung aktuell weder Fortschritte noch Perspektiven zu erkennen sind. Bis dato beruhen alle Nutzungen auf Zwischennutzungen über die ZwischenZeitZentrale (ZZZ). Darüber hinaus ist das Gelände – bis auf die Wegeverbindung – öffentlich aktuell weitgehend ungenutzt. Auch die Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der FDP-Fraktion „Wie geht es auf den Flächen des Rennbahnareals weiter?“ (Drs. 21/541 S vom 27. Mai 2025) zeigt die Herausforderungen, die schon jetzt bei der Umsetzung der im Zuge der Rahmenplanung definierten Nutzungsbausteine bestehen, so bspw. bei der dauerhaften Verortung der Draußen-Schule auf dem Areal oder der Naturspielplatz-Entwicklung. Einzig der von ArcelorMittal geförderte Klimawald soll 2025 realisiert werden.
Doch im Rahmen des Beteiligungsprozesses wurde den Bürgerinnen und Bürgern ein erlebbares Gelände mit attraktiven Angeboten versprochen, u.a. durch den Bau von Sportanlagen und einer Multiunktionshalle. Allerdings liegt weder ein Zeitplan zur baulichen Erschließung des Geländes vor noch stehen für Entwicklungsvorhaben dieser Art Haushaltsmittel zur Verfügung. Perspektivisch wird sich daran nichts ändern, da primär die dringend notwendigen Sanierungen städtischer Sportanlagen umzusetzen sind.
Der rot-grün-rote Senat macht keinen Hehl daraus, dass es ihm nicht um die „Fertigentwicklung“ geht: Entwicklung und Umsetzung seien vielmehr abhängig von der Finanzierung und der Abstimmung der Ressorts, so Bauressort-Sprecher Kilincsoy in einem buten & binnen Beitrag im März 2025. Das erklärt, warum bislang wenig passiert ist – und keine konkrete Umsetzungsstrategie für die Zukunft besteht.
Umso unverständlich ist vor diesem Hintergrund, dass dem Bremer Rennverein keine Möglichkeit eingeräumt wurde, das Gelände im Rahmen einer Zwischennutzung weiter nutzen zu dürfen und mit den traditionsreichen Reitsport-Events, die jahrelang Tausende von Besuchern begeistert haben, zu einer Attraktivierung des Areals beizutragen. Im Übrigen sollen laut Verein Galoppveranstaltungen trotz der Wegeverbindung auf dem Geläuf weiterhin darstellbar sein.
Um das Gelände gemäß Ortsgesetz als Sport-, Event- und Naherholungsgelände zu entwickeln und für alle Teile der Bevölkerung zugänglich und attraktiv zu machen, bedarf es einer zeitlichen Perspektive – und einer Zwischennutzung mit abwechslungsreichen Freizeitangeboten. Aus Sicht der FDP-Fraktion wurden die Möglichkeiten zur Belebung des Geländes bislang nicht ausgeschöpft, wodurch der Eindruck einer ungenutzten Brache entstanden ist. Angebote wie Sommerkinos, Bauernmärkte, ein Winterzirkus oder Landpartien könnten die bestehenden Zwischennutzungen ergänzen; erfordern allerdings eine aktive Vermarktung, wohingegen aktuell auf die Einreichung von Projektideen gewartet wird.
Entsprechende Nutzungen könnten verhindern, dass die Fläche ungenutzt und unkontrolliert verwildert. Zugleich tragen sie dazu bei, die öffentliche Akzeptanz für die zukünftige Entwicklung zu verbessern, ohne den künftigen Planungszielen entgegenzustehen.
Die Stadtbürgerschaft möge beschließen:
Die Stadtbürgerschaft fordert den Senat auf,
- dem Bremer Rennverein wieder Rennen auf der Galopprennbahn zu ermöglichen und sich zur konkreten Ausgestaltung mit der ZwischenZeitZentrale und dem Rennverein Bremen binnen sechs Monate nach Beschlussfassung zu verständigen.
- die flächenmäßige Zuordnung des Klimawaldes nur innerhalb des Rennbahngeländes vorzunehmen – ohne Inanspruchnahme des Geläufs – und bei der für den Herbst/Winter 2025/26 geplanten Pflanzaktion entsprechend zu berücksichtigen.
- zur Realisierung der Nutzungsbausteine „Sportanlagen für vereinsgebundenen und -ungebundenen Sport“ sowie „Multifunktionshalle“
- Finanzierungsoptionen auszuloten und dabei eine Beteiligung privater Investoren zu prüfen und
- der städtischen Deputation für Sport sowie der städtischen Deputation für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung binnen 12 Monate nach Beschlussfassung zu berichten.
- zu prüfen, wie das Angebot an Zwischennutzungen erweitert und attraktiver gestaltet werden kann, dazu Gespräche mit der ZwischenZeitZentrale und der Wirtschaftsförderung zu führen und der städtischen Deputation für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung sowie der städtischen Deputation für Wirtschaft und Häfen binnen sechs Monaten nach Beschlussfassung zu berichten.
- eine zeitliche Umsetzungsperspektive der Rahmenplanung zur zukünftigen Entwicklung des Rennbahnareals nebst Finanzierungsbedarfen vorzulegen und der städtischen Deputation für Sport sowie der städtischen Deputation für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung binnen 12 Monate nach Beschlussfassung zu berichten.