Wie hat sich die häusliche Gewalt in der Corona-Krise entwickelt?
Kleine Anfrage der Fraktion der FDP.
Die SARS-CoV-2-Pandemie wirkt sich auf unser gesellschaftliches Zusammenleben aus. Laut Bundespsychotherapeutenkammer hat in Zeiten dieser Belastungsprobe die häusliche Gewalt zugenommen. So ist beispielsweise die Zahl der Anzeigen wegen häuslicher Gewalt in Berlin um zehn Prozent gestiegen.
Mit dem (Bundes-)Nachtragshaushalt 2020 steht die „Globale Mehrausgabe Corona-Pandemie“ mit einem Volumen von 55 Milliarden Euro allen Bundesministerien für zusätzliche Ausgaben im Zusammenhang mit der SARS-CoV-2-Pandemie zur Verfügung. Darüber hinaus befindet sich im Einzelplan des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend das Bundesinvestitionsprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ mit einem Volumen von über 30 Milliarden Euro, das den Ausbau von Frauenhäusern unterstützt.
Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:
- Welche Erkenntnisse liegen dem Senat zur regionalen und sozioökonomischen Verteilung des Anstiegs an häuslicher Gewalt im Zuge der durch die SARS-CoV-2-Pandemie ergriffenen Maßnahmen vor (bitte nach Stadt und Land, sowie Stadtteilen aufschlüsseln)?
- Wie hat sich der Senat im Vorfeld des Erlassens entsprechender Maßnahmen innerhalb der Ressorts und in Rücksprache mit den Kommunen mit einem möglichen Anstieg von häuslicher Gewalt auseinandergesetzt?
- Welche Einschätzungen liegen dem Senat zu einer Dunkelziffer bei Frauen, Männern und Kindern vor, die Opfer häuslicher Gewalt werden?
- Welche Einschätzungen liegen dem Senat über die weitere Entwicklung von häuslicher Gewalt im Rahmen der SARS-CoV-2-Pandemie vor und welche maßgebenden Faktoren liegen dem zugrunde?
- In welcher Höhe plant der Senat mit Mehrausgaben im Zuge der Corona-Pandemie für Hilfe und Unterstützung für
- Frauenhäuser und andere in diesem Zusammenhang stehende Hilfsorganisationen,
- Männer, die Opfer häuslicher Gewalt wurden, und
- Kinder, die Opfer häuslicher Gewalt wurden?
- Welche Planungen bestehen vonseiten des Senats, Mittel des Bundesinvestitionsprogramms „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ für Projekte zu beantragen bzw. einzusetzen, die explizit Hilfe und Unterstützung für
- Männer,
- sexuelle Minderheiten,
- Kinder bieten, die Opfer häuslicher Gewalt wurden?
- Welche Erkenntnisse liegen dem Senat zu Zufluchtsorten für sexuelle Minderheiten vor, und wie schätzt der Senat den Bedarf dieser ein?
- In welchem Umfang und welcher Art liegen in Bezug auf die Fragen Nr. 7 a) bis c) und Nr. 8 a) bis c) dem Senat Anfragen und Bitten von Kommunen, Frauenhäusern, Hilfsorganisationen, Verbänden sowie Wohlfahrtsverbänden vor?
- Welche Planungen bestehen vonseiten des Senats, eine Evaluierung der Wirksamkeit von Maßnahmen zur Unterstützung von Opfern häuslicher Gewalt, die im Zuge der SARS-CoV-2-Pandemie ergriffen wurden, durchzuführen, und welche konkreten Evaluierungsinstrumente würden hierbei zum Einsatz kommen (bitte aufschlüsseln nach Evaluierungsinstrument und jeweils beabsichtigtem Informationsgewinn)?
- Welche Maßnahmen plant der Senat für einen Ausbau der digitalen Informations- und Unterstützungsangebote, und welche Einschätzungen liegen dem Senat hierbei zum Einsatz entsprechender „Apps“ und digitalen Beratungsangeboten vor?