Sanierungspläne und -bestrebungen am Klinikum Links der Weser

Kleine Anfrage der Fraktion der FDP.

Die erheblichen Sanierungsbedarfe am Klinikum Links der Weser (KLdW) sind bereits seit langem bekannt. Schon die Vorgängerin von Gesundheitssenatorin Claudia Bernhard hatte entsprechende Planungen angekündigt, nachdem bekannt wurde, dass die Baubehörde eine Lösung für das marode Bettenhaus am KLdW bis 2024 fordert. Presseberichten zufolge plant der kommunale Klinikverbund Geno einen Neubau, wofür sich die Baukostenschätzung auf ca. 200 Mio. Euro beläuft.

Welche Planung der Senat bzw. das zuständige Ressort verfolgt, ist derzeit der Öffentlichkeit nicht bekannt. Eine tragfähige Krankenhausplanung ab 2022, aus der die Entwicklung des Standortes abzulesen wäre, liegt noch nicht vor. Ebenso fehlen konkrete Investitionsplanungen für das KLdW.
Presseberichten zufolge sollte es Ende September 2021 zum Bauvorhaben Bettenhaus KLdW Vorlagen in der Aufsichtsratssitzung der Geno geben, insbesondere hinsichtlich einer Bauzielplanung und der Investitionskostenabschätzung. Ergebnisse hierzu wurden nicht bekannt.
Aus eigenen Mitteln wird die Stadt als Gesellschafterin oder das Land als Krankenhausplaner, im System der dualen Krankenhausfinanzierung verantwortlich für die Investitionen aller Krankenhäuser des Landes, die Mittel nicht stemmen können. Daher wäre privatwirtschaftliches Engagement zu begrüßen. Den Medien war zu entnehmen, dass es dazu bereits entsprechende Angebote gab. Diese müssen jedoch seitens des Ressorts mit entsprechendem Nachdruck und Wohlwollen gegenüber den Investoren verfolgt werden.

Die Zeit drängt, Planungen und Genehmigungsprozesse brauchen lange, Baustoffe und Fachkräfte sind knapp und die Kosten steigen. Gleichzeitig wird der Sanierungsbedarf dringlicher. Eine konkrete Planung, Ausschreibung und Beauftragung ist erforderlich und sollte nun mit dem nötigen Nachdruck verfolgt werden. Dabei sind Fragen nach dem Umfang und der Bauweise ebenso zu klären wie nach der Finanzierung oder die Beteiligung weiterer Akteure.

Wir fragen den Senat:

  1. Welche konkreten Planungen (bitte genau benennen) sind zwischen 2019 und 2021 zur Sanierung des KLdW und hier insbesondere des Bettenhauses innerhalb des Gesundheitsressorts erfolgt und welche Absprachen gab es dabei mit dem Krankenhausbetreiber (bitte jährlich angeben)?
  2. Wie weit sind die Planung zur Sanierung des Bettenhauses am KLdW nach aktuellem Stand fortgeschritten und welche weiteren Planungsziele liegen darüber hinaus konkret vor?
  3. Welche Planungsgrundsätze zur methodischen Vorgehensweise und qualitativen Weiterentwicklung liegen der Sanierung des KLdW zugrunde bzw. sind bereits bekannt?
  4. Inwiefern sind welche Planungsbüros (oder andere Dienstleister/Berater etc.) bereits mit konkreten Aufträgen zur Sanierung des KLdW durch wen beauftragt?
  5. Inwiefern wurden bereits konkrete Gespräche mit privaten Investoren hinsichtlich der Sanierung des KLdW geführt, wie weit sind die Verhandlungen und wann sollen sie verbindlich abgeschlossen sein?
  6. Welche Bauzielplanungen und Baukostenschätzungen zur Sanierung des KLdW sind bereits bekannt?
    a. Inwieweit soll oder wird eine prozessoptimierte Bauzielplanung unter Berücksichtigung der Betriebsorganisationsplanung und der Medizinstrategie angewandt?
    b. Wie schätzt der Senat die in der Presse veranschlagte Höhe der Kosten des Neubaus des Bettenhauses ein?
    c. Mit welcher Nutzungsdauer plant der Senat ein neues Bettenhaus und wie wirkt sich die Nutzungsdauer auf die Kosten des Baus und Betriebs aus? Werden oder wurden hierzu Überlegungen angestellt?
    d. Welche Möglichkeiten sieht der Senat, diese Kosten durch einen geänderten Umfang oder eine andere Bauweise zu reduzieren?
  7. Inwieweit liegt der Sanierung des KLdW und/oder einem Neubau eine verlässliche, vorausschauende Investitionsplanung zugrunde?
  8. Bis wann läuft die Betriebserlaubnis für das Bettenhaus und womit ist nach Ablauf der Betriebserlaubnis zu rechnen?
  9. Von welchem Zeithorizont wird bei der Sanierung des KLdW hinsichtlich des Planungs- und Umsetzungsprozesses ausgegangen?
    a. Wann wird mit Planung, Ausschreibung und Bau jeweils begonnen?
    b. Bis wann soll bzw. muss das Bettenhaus neu errichtet oder saniert sein?
  10. Welche Ergebnisse und Diskussionen wurden mit dem Runden Tisch des Beirats Obervieland bisher geführt und wie fließen die Forderungen mit in mögliche Planungen ein?
  11. Welche Versorgungsaufträge sollen vor Ort gewährleistet werden, welche Bettenanzahl soll vorgehalten werden?
  12. Welche Rolle spielt bei den Überlegungen des Senats die Profilschärfung in Richtung eines überregionalen Herzzentrums?