Keine Fahrverbote für LKW an bundesuneinheitlichen Feiertagen
Hauke Hilz: Fahrverbotsflickenteppich in Deutschland bereinigen.
Die FDP-Fraktion Bremen hat eine Initiative in die Bremische Bürgerschaft eingebracht, mit der zukünftig verhindert werden soll, dass an bundesuneinheitlichen Feiertagen Fahrverbote für LKW herrschen. Dies kommentiert die stellvertretende Vorsitzende der FDP-Fraktion, Prof. Dr. Hauke Hilz, wie folgt:
„Die von uns unterstützte Einführung des Reformationstages in Bremen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Hamburg verschärft die Problematik um die bundesuneinheitlichen Feiertage. Spediteure und Logistiker können ihre LKW in dieser Zeit nur durch die Länder fahren, in denen kein Feiertag ist. Im Extremfall führt das zu einer Situation, dass Umwege gefahren werden müssen, weil eine Durchfahrt durch Norddeutschland am 31. Oktober nicht erlaubt ist. Das kostet Geld und ist schlecht für die Umwelt. Wir setzen uns daher dafür ein, dass Fahrverbote zukünftig nur noch an Feiertagen gelten sollen, die überall in Deutschland gleich sind. Damit können wir den Fahrverbotsflickenteppich in Deutschland bereinigen. Selbstverständlich gelten dann immer noch die entsprechenden Regelungen zum Arbeitsschutz und zu tariflichen Vergütungsansprüchen.“
Verantwortlich für eine Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist das Bundesverkehrsministerium, das eine Änderung der StVO nur mit Zustimmung des Bundesrates erlassen kann. Die FDP-Fraktion fordert mit ihrem Antrag deshalb den Senat auf, auf eine Änderung der StVO hinzuwirken, die zukünftig nur noch Fahrverbote an bundeseinheitlichen Feiertagen vorsieht.