Gewalt gegen ältere Frauen: Wie steht es um Prävalenz, Prävention und Hilfen?

Kleine Anfrage der Fraktion der FDP Bremen.

Gewalt gegen ältere Frauen ist ein tabuisiertes Thema und wird vielfach übersehen. Für das Land Bremen zeigt die Polizeiliche Kriminalstatistik, dass die Altersgruppe der über 50-Jährigen einen relevanten Anteil der Opfer von Partnerschafts- und interfamilärer Gewalt ausmacht. Dem gegenüber steht noch das Dunkelfeld, also die Zahl der nicht angezeigten Straftaten.
Jedoch finden oder wählen ältere Frauen vergleichsweise selten den Weg ins Hilfesystem, wie auch Berichte von Frauenhäusern und Beratungsstellen aufzeigen. So macht diese Altersgruppe nur einen geringeren Anteil in Frauenhäusern aus, als gemäß ihrem Anteil in der Bevölkerung zu erwarten wäre. Ursachen könnten sein eine höhere Stigmatisierung, Zugangshürden oder unzureichende zielgruppenspezifische Ansprache.
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob die Thematik in Datenerhebungen, Unterstützungsangeboten und politischen Strategien ausreichend berücksichtigt wird.

Deshalb fragen wir den Senat:

  1. Welche Daten erhebt der Senat zur Gewaltbetroffenheit älterer Frauen (ab 50 Jahre), nach welchen Deliktarten wird differenziert und wie haben sich die Fallzahlen in den letzten fünf Jahren entwickelt?
    (Bitte jeweils jährlich und getrennt für Bremen und Bremerhaven nach Deliktbereichen und im Vergleich zu jüngeren Altersgruppen angeben.)
  2. Wie bewertet der Senat die Aussagekraft der bestehenden Datenlage und welche Maßnahmen sind geplant, um Dunkelfelder zu erfassen?
  3. Welche Erkenntnisse liegen dem Senat zur geringen Inanspruchnahme von Frauenhäusern und Beratungsstellen durch Frauen über 50 Jahre vor?
  4. Welche spezifischen Unterstützungsangebote sowie Aufklärungs- und Präventionsmaßnahmen zum Thema Gewalt im Alter existieren in den Stadtgemeinden jeweils?
    a. Wie werden Fachkreise wie Polizei, Pflegepersonal und Ärzte für die Thematik eingebunden und sensibilisiert?
    b. Welche zusätzlichen Maßnahmen plant der Senat zum quantitativen und qualitativen Ausbau der Angebote?
  5. Wie wird sichergestellt, dass Hilfsangebote wie Frauenhäuser, Beratungsstellen und Hotlines auch für ältere Frauen zielgruppengerecht und niedrigschwellig zugänglich sind?
  6. Wie wird sichergestellt, dass die Vorgaben der Istanbul-Konvention in Bezug auf ältere Frauen im Land Bremen umgesetzt werden?
  7. Wie beabsichtigt der Senat, die im Rahmen der Fachveranstaltung zum Thema „Gewalt gegen ältere Frauen“ der Bremischen Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau Anfang Juli 2025 diskutierten Erkenntnisse und Maßnahmen in seine Arbeit einzubeziehen?
  8. Welche weiteren Schritte plant der Senat, um Gewalt gegen ältere Frauen sichtbar zu machen?