Frauen und Kinder noch besser vor Gewalt schützen! – Verwaltungsvereinbarung zum Investitionsprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ mit dem Bund aushandeln!
Antrag der Fraktion der FDP.
Frauen und Kinder, die Gewalt erleben, brauchen schnelle Hilfe und Unterstützung. Am 18. Februar 2020 startete das Bundesinvestitionsprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“, das Hilfs- und Bedarfsangebote für von Gewalt betroffene Frauen und Kinder in den Ländern und Kommunen unterstützen soll. Es gilt als weitere Maßnahme zur Umsetzung der Istanbul-Konvention und soll die Entwicklung passgenauer Maßnahmen zur Verbesserung der Erreichbarkeit, Zugänglichkeit und Funktionsfähigkeit von Hilfseinrichtungen für gewaltbetroffene Frauen und Kinder in kommunalen, regionalen und überregionalen Schutzräumen gewährleisten. Das Programm stellt in den Jahren 2020 bis 2030 Mittel in Höhe von insgesamt 120 Millionen Eyquro bereit. Der Bund fördert mit diesen Mitteln den Aus-, Um-, Neubau und Erwerb, als auch die Sanierung von Frauenhäusern und Fachberatungsstellen. Auch Schutzwohnungen, die innovative Ansätze zur Unterstützung bei Gewaltbetroffenheit zugrunde legen, werden in diesem Programm berücksichtigt. Durch das Programm soll eine ausreichende Anzahl von Frauenhäusern und damit Frauenhausplätzen, als auch entsprechend spezialisierte Unterstützungsangebote gewährleistet werden. Darüber hinaus würden die finanziellen Mittel Fachkräften im gesamten Hilfesystem zugutekommen.
Nach Hamburg hat nun Niedersachsen am 15. April 2020 als zweites Bundesland eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund unterzeichnet. Auch in Bremen muss das Hilfs- und Beratungsangebot für von Gewalt betroffene Frauen und Kinder gestärkt, nachhaltig ausgebaut und abgesichert werden. Mit der Unterzeichnung einer entsprechenden Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund kann das Land Bremen einen Grundstein für die Umsetzung der Förderung durch das Bundesinvestitionsprogramm, und damit für den besseren Schutz für von Gewalt betroffenen Frauen und Kinder in Bremen und Bremerhaven legen.
Die Bremische Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:
Die Bremische Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf:
1. Eine Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund für die Förderung im Rahmen des Bundesinvestitionsprogramms „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ auszuarbeiten.
2. Sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, ein einheitliches, digitales Register über die Frauenhausplätze der Bundesländer einzuführen, um eine Verteilung der Betroffenen Frauen und Kinder auf die Länder besser koordinieren zu können. Auch sollen Unklarheiten im Abrechnungssystem durch ein einheitliches Abrechnungssystem ersetzt werden.
3. Dem Ausschuss für die Gleichstellung der Frau binnen sechs Monaten nach Beschlussfassung über den Umsetzungsstand zu berichten.