Wie unterstützt Bremen ehrenamtliche Hilfsangebote für wohnungslose Menschen bei Standorten, Koordination und Genehmigungen?
Kleine Anfrage der Fraktion der FDP Bremen.
Die Unterstützung wohnungs- und obdachloser Menschen wird in Bremen in erheblichem Umfang durch ehrenamtliches Engagement getragen. Dazu gehören bspw. mobile Hilfen wie der Kältebus oder das Arztmobil der Johanniter, die Essensausgabe der Bremer Suppenengel sowie weitere niedrigschwellige Angebote. Diese aufsuchenden Hilfen richten sich an Menschen in prekären Lebenssituationen und erreichen damit auch Personen, die nur schwer Zugang zu den bestehenden professionellen Hilfs- und Beratungsangeboten haben.
Mit der bevorstehenden kälteren Jahreszeit sind verlässliche und gut erreichbare Angebote für Menschen ohne festen Wohnsitz von besonderer Bedeutung, da von einem steigenden Bedarf an Kältehilfe, warmer Verpflegung und weiteren aufsuchenden Hilfen auszugehen ist.
Gleichzeitig hat in der Vergangenheit der Fall des Kältebusses, der den Bahnhofsvorplatz nicht mehr anfahren durfte, gezeigt, dass die Suche nach geeigneten Standorten durchaus mit organisatorischen und auch genehmigungsrechtlichen Schwierigkeiten verbunden sein kann.
Dies wirft die Frage auf, wie der Senat das ehrenamtliche Engagement in diesem Bereich unterstützt und ob die Abstimmungs- und Genehmigungsstrukturen solche Hilfsangebote unkompliziert ermöglicht.
Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:
- Welche ehrenamtlichen und freien Träger bieten aktuell in Bremen mobile oder ortsgebundene Hilfen für wohnungs- und obdachlose Menschen an? Bitte dabei angeben Art des Angebots, Träger, Standort bzw. Route und Einsatzzeiten.
- Wie viele Menschen werden nach Kenntnis des Senats von diesen Angeboten erreicht und wie hat sich die Inanspruchnahme in den vergangenen fünf Jahren entwickelt?
- Wie bewertet der Senat Bedarf und Angebot, wo bestehen ggf. Versorgungslücken und wie kann diesen begegnet werden?
- Welche behördlichen Genehmigungen oder Abstimmungen sind erforderlich, wenn Hilfsorganisationen auf öffentliche Flächen, insbes. auch im Bahnhofsumfeld, Angebote, wie Essen, Kleidung oder medizinische Unterstützung bereitstellen möchten?
a. Wie viele Anfragen oder Anträge wurden in den vergangenen fünf Jahren gestellt, wie viele genehmigt, wie viele abgelehnt und aus welchen Gründen?
b. Nach welchen Kriterien erfolgt die Genehmigungserteilung?
c. Welche Regelungen bestehen, wenn mehrere Hilfsorganisationen an einem Standort Unterstützungsangebote bereitstellen möchten?
d. Welche Stelle koordiniert geeignete Standorte für mobile Hilfsangebote und unterstützt Ehrenamtliche bei der Einsatzplanung? - Wie stellt der Senat sicher, dass verschiedene Hilfsorganisationen bei der Wahl geeigneter Standorte miteinander koordiniert werden und es nicht zum Wettbewerb um besonders frequentierte Standorte kommt?
- Wie ist die Standort- und Genehmigungspraxis in anderen Großstädten organisiert, insbes. in Städten mit etabliertem Kältebus und Arztmobil und welche Modelle zur Standortabstimmung bestehen dort?
- Wie sind die ehrenamtlichen Hilfsangebote mit den Akteuren der Wohnungslosenhilfe, der Fachstelle Wohnen und dem Gesundheitsamt Bremen verzahnt?
- Welche Rolle spielen die ehrenamtlich organisierten Hilfsangebote, insbes. Essensausgaben, mobile medizinische Angebote und Kältehilfen, im Rahmen der Integrierten Drogenhilfestrategie?
- Wie werden ehrenamtlichen Angebote mit ihren Stand- und Einsatzorten im Umfeld der Drogenszene mit den professionellen Maßnahmen der Drogenhilfe koordiniert?
- Welche Bedeutung misst der Senat den ehrenamtlichen Hilfsangeboten bei, insbes. mit Blick auf die niedrigschwellige Erreichung von Menschen in prekären Lebenslagen?
- Welche Maßnahmen plant der Senat, um ehrenamtliche Hilfsangebote für wohnungs- und obdachlose Menschen künftig möglichst niedrigschwellig, verlässlich und unbürokratisch zu ermöglichen?