Wie geht es mit dem Stalking-KIT weiter?

Kleine Anfrage der Fraktion der FDP Bremen.

Das Kriseninterventions-Team Stalking (Stalking-KIT) ist 2006 als Modellversuch gestartet und hat sich seitdem etabliert. In enger Zusammenarbeit von Polizei und Staatsanwaltschaft Bremen sowie Täter-Opfer-Ausgleich Bremen e.V. bietet es Betroffenen von Stalking-Konflikten psychosoziale Beratung, entlastende Gespräche und Vermittlung in weiterführende Angebote. Ziel ist es, frühzeitig Opfer zu schützen und Täter zu begrenzen, aber auch Polizei und Staatsanwaltschaft zu entlasten.
Zuvor gemachte Erfahrungen im Umgang mit dem Phänomen Stalking hatten gezeigt, dass sich die Opfer in Ermangelung adäquater Beratungsangebote in einem hohen Maße auf die Strafermittlungsbehörden fixieren, die ihnen jedoch zumeist nicht die benötigte professionelle Unterstützung anbieten können. Das Land Bremen hat seinerzeit u.a. mit der Etablierung des Projekts eine bundesweite Vorreiterrolle bei der Bekämpfung von Stalking-Konflikten eingenommen. Doch nun droht dem Angebot das Aus, weil die Finanzierung des Stalking-KIT im Zuge der Haushaltsaufstellungen 2026/2027 nicht sichergestellt wird.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

  1. Wie viele Femizide hat es im Land Bremen seit Bestehen des Projektes gegeben und waren in diesen Fällen die Psychologen des Stalking-Kit eingeschaltet?
  2. Wie viele Strafanzeigen zu Stalking-Delikten verzeichneten die Polizeien in Bremen und Bremerhaven in den vergangenen fünf Jahren? (Bitte jeweils jährlich und getrennt für die Stadtgemeinden angeben.)
    a. Wie viele Akten wurden in den vergangenen fünf Jahren vom Stalking-KIT bearbeitet?
    b. Gibt es eine Warteliste für die Beratung im Stalking-KIT? Falls ja, wie lang ist die durchschnittliche Wartezeit für Betroffene und Beschuldigte?
    c. Welche spezifischen psychologischen, juristischen oder sozialen Maßnahmen werden durch das Stalking-KIT angeboten?
    d. Wie sind die Aktenzuweisung und die Kooperation zwischen den Strafverfolgungsbehörden und dem Träger verwaltungstechnisch geregelt?
    e. Wie verteilt sich die Fallzuweisung an das Stalking-KIT auf Staatsanwaltschaft, Polizei und andere Zuweiser und wie waren die Verfahrensausgänge der anhängigen Ermittlungsverfahren?
    f. In welchem Rahmen kann das Stalking-KIT noch vor Einschaltung eines Strafverfahrens tätig werden?
    g. Wie lange dauert es durchschnittlich, bis Betroffene nach einer Anzeigenerstattung die Hilfe eines Unterstützungsangebotes in Anspruch nehmen und wie werden die Beteiligten über bestehende Angebote informiert?
    h. Wie entwickelten sich Geschlechter- und Altersverteilung bei Beschuldigten und Geschädigten in den vergangenen fünf Jahren bei den anhängigen Ermittlungsverfahren, wie bei den im Stalking-KIT bearbeiteten Akten?
    i. Wie viele Gerichtsverfahren wurden in diesem Zeitraum durch die Einschaltung des Stalking-KIT vermieden?
  3. Welche Untersuchungen gibt es zur Inanspruchnahme und Effektivität des Angebotes in Bremerhaven und welche Unterschiede sind zu Bremen erkennbar?
  4. Wie viele Betroffene von Stalking haben in den letzten fünf Jahren Schutzmaßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz bei den Familiengerichten im Land Bremen beantragt? Wie viele Beschuldigte haben sich nicht an eine bewilligten Einstweilige Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz (EAGS) gehalten?
  5. Welche Gremien gibt es auf Landesebene zum Controlling und zur Fortschreibung der Kooperation zwischen Strafverfolgungsbehörden und Träger?
    a. Anhand welcher konkreten Kriterien und Indikatoren wird der Erfolg eines abgeschlossenen Falles im Stalking-KIT gemessen (z.B. Einstellung des Stalkings, Verhaltensänderung des Täters, verbessertes Sicherheitsempfinden des Opfers)?
    b. Welche Erhebungen gibt es, ob sich das subjektive Sicherheitsgefühl der Betroffenen durch die Intervention des Stalking-KIT nachweislich verbessert hat?
    c. Welche Hürden und Barrieren identifiziert der Senat, die Betroffene von Stalking davon abhalten, eine Anzeige zu erstatten oder die Hilfe des Stalking-KIT in Anspruch zu nehmen?
  6. Wie ist das Stalking-KIT in die Erfüllung der Umsetzung der Istanbul-Konvention im Land Bremen eingebunden (Artikel 18, Abs. 3 u. 4)?
  7. Wie viele Mitarbeiter sind im Stalking-KIT beschäftigt, mit welchem Stundenumfang und wie hat sich die Zahl der Beschäftigten in den vergangenen fünf Jahren entwickelt?
  8. Wie genau wurde das Stalking-KIT in den vergangenen fünf Jahren finanziert?
    a. Wie hoch ist der Anteil der Mittel aus der Umsetzung der Istanbul-Konvention?
    b. Welche Mittel stehen für 2026/2027 zur Verfügung?
  9. Wie bewerten die Stalking-Beschäftigten der Polizei und die Sonderdezernenten der Staatsanwaltschaft die Arbeit und Zusammenarbeit mit dem Stalking-KIT und wo sieht der Senat die größten Herausforderungen und Verbesserungspotenziale in der täglichen Zusammenarbeit zwischen Polizei, Staatsanwaltschaft und Stalking-KIT?
  10. Welche anderen auf Stalking-Handlungen spezialisierten professionellen Beratungsangebote stehen Betroffenen von Nachstellungsdelikten im Land Bremen zur Verfügung?
    a. Welche spezifischen Unterstützungs- oder Interventionsangebote existieren für Beschuldigte von Stalking?
    b. Welche spezifischen Konzepte oder angepassten Vorgehensweisen des Stalking-KIT gibt es für besonders vulnerable Opfergruppen (z.B. Jugendliche, Menschen mit Migrationshintergrund, queere Personen) oder für Täter mit besonderen psychischen Problemlagen?
    c. Wo werden aktuell Fälle bearbeitet, bei denen kein Strafverfahren vorliegt?
  11. Welche Erkenntnisse liegen dem Senat über die Zunahme von Stalking-Delikten im Internet (z.B. Aufenthaltsbestimmung durch Air-Tags, Nachstellung auf Social Media etc.) im Land Bremen vor und welche besonderen Maßnahmen werden ergriffen, um Betroffene von und vor Cyberstalking zu schützen?
  12. Wie schätzt der Senat die Dunkelziffer von Stalking-Delikten insgesamt ein und welcher Handlungsbedarf wird gesehen, um weiterhin einen angemessenen Umgang mit Stalking-Delikten im Land Bremen zu gewährleisten?
  13. Wie bewertet der Senat die Arbeit des Stalking-KIT in den vergangenen zwanzig Jahren und welche strategischen Weiterentwicklungen sind für das KIT geplant, um auf zukünftige gesellschaftliche und technologische Entwicklungen im Bereich Stalking adäquat reagieren zu können?