Sicherheit durch Licht in dunklen Gassen versus Einsparung von Energie!

Große Anfrage der Fraktion der FDP in der Stadtbürgerschaft.

Nach wie vor haben viele Bürgerinnen und Bürger Angst, zu Nachtzeiten dunkle, wenig frequentierte und schlecht einsehbare öffentliche Räume zu nutzen. Die sprichwörtlichen „dunklen Gassen“ sind angesichts einer statistischen Zunahme von Messerstechereien, Übergriffe auf trans Personen und der Gesamtsituation am Bahnhof und in den Wallanlagen weiterhin Angsträume für viele Menschen. Kriminelle nutzen solche Orte nach wie vor bevorzugt als Rückzugs- und Tatorte. Dunkle Gassen gewähren Drogenkriminellen, Aggressoren, Räubern und Dieben Unterschlupf. Diese Unsicherheiten im öffentlichen Raum verstärken wiederum das subjektive Sicherheitsgefühl der Menschen.

Auf Antrag der FDP-Fraktion (Drucksache 19/860 S) hat die Bremische Bürgerschaft (Stadtbürgerschaft) bereits 2018 beschlossen, dass die Beseitigung von Dunkelheit an diesen Orten einen wichtigen Beitrag zur Vermeidung und Bekämpfung von Kriminalität darstellt. Im Bereich des Bahnhofs und der Discomeile zum Beispiel wurde bereits ein neues Beleuchtungskonzept für ein Mehr an Sicherheit erarbeitet und umgesetzt.

In Folge der Entscheidung der Stadtbürgerschaft wurden in Bremen viele „dunkle Gassen“ als Angsträume zusammen mit den Stadtteilbeiräten identifiziert und mit ihnen gemeinsam passgenaue Beleuchtungskonzepte ausgearbeitet. Neben der Verbesserung der Beleuchtung im Einzelfall durch zusätzliche oder leistungsstärkere Beleuchtungskörper, wurde auch die nächtliche Beleuchtungsdauer bei Nacht ausgeweitet. Mittlerweile stellt eine durchgängige Beleuchtung der ermittelten Angsträume während der Nacht einen wichtigen Beitrag zur Stärkung des Sicherheitsgefühls der Bürgerinnen und Bürger dar, ohne hierbei in ihre Freiheitsrechte einzugreifen.

Aufgrund der aktuellen Energiekrise entsteht ein Spannungsfeld, in dem Entscheidungsträger a) insgesamt und b) im Detail Prioritäten setzen muss zwischen Energiereduktion und Sicherheit. Der Bund hat hierzu die Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung erlassen. In dieser wird unter anderem die Beleuchtung von Gebäuden und Baudenkmälern von außen untersagt (vgl. § 8 Absatz 1 Satz 1 der Verordnung). Eine Ausnahme gilt dann, wenn die Beleuchtung zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit oder zur Abwehr anderer Gefahren erforderlich ist und nicht kurzfristig durch andere Maßnahmen ersetzt werden kann (vgl. § 8 Absatz 2 der Verordnung). Eine ähnliche Regelung findet sich auch in § 11 der Verordnung für Werbebeleuchtungen. Der Umgang mit Straßenbeleuchtungen wird in der Verordnung nicht geregelt. Daher liegt es in der Entscheidungskompetenz der Kommunen, wie sie mit dem aufgeworfenen Dilemma Sicherheit versus Energiesparen umgehen möchte.

Als Stadtgemeinde haben wir den politischen Auftrag, Energie zu sparen, aber eben auch die staatliche Aufgabe, Bürgerinnen und Bürger – insbesondere auch häufig attackierte Gruppen – angemessen zu schützen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

  1. Welches Beleuchtungskonzept hat die Arbeitsgruppe Licht, die bei der städtebaulichen Kriminalprävention des Senators für Inneres angesiedelt ist, erarbeitet?
  2. Wie wird das bestehende Beleuchtungskonzept der Stadt Bremen angesichts der aktuellen Energiekrise modifiziert.
  3. Inwieweit sind bei der Modifikation Bereiche betroffen, die die Jahre davor besonders ausgeleuchtet wurden, um die Sicherheit zu erhöhen?
  4. Wie sah das Beleuchtungskonzept vor der Energiekrise aus für 
    • Den Brennpunkt Hauptbahnhof inkl. Umfeld, Diskomeile, Schillerstraße,
    • Das Viertel, vor dem Steintor und angrenzende Nebenstraßen,
    • Gröpelingen/Walle, gesamter Grünzug/Beim Ohlenhof/Liegnitzstraße/Lindenhofstraße/Ritterhuder Straße, Gröperlinger Heerstraße,
    • Die durch die Beiräte identifizierten „dunklen Ecken“ in den Ortsbereichen Lehesterdeich, Peterswerder, Gramke und Grohn, Blumenthal,
    • Andere Räume, an denen überdurchschnittlich viele Verbrechen begangen wurden oder werden?
  5. Wie wurde dieses Konzept durch die aus Polizei und dem Amt für Straßen und Verkehr bestehende Gruppe konkret modifiziert angesichts des Aufrufes Energie zu sparen?
    • beim Brennpunkt Hauptbahnhof inkl. Umfeld, Diskomeile, Schillerstraße,
    • beim Viertel, vor dem Steintor und angrenzende Nebenstraßen,
    • in Gröpelingen/Walle, gesamter Grünzug/Beim Ohlenhof/Liegnitzstraße/Lindenhofstraße/Ritterhuder Straße, Gröperlinger Heerstraße,
    • in den durch die Beiräte identifizierten „dunklen Ecken“ in den Ortsbereichen Lehesterdeich, Peterswerder, Gramke und Grohn, Blumenthal,
    • in den anderen Stadträume, an denen überdurchschnittlich viele Verbrechen begangen wurden oder werden.
  6. Welche Strategie und Priorisierung verfolgt der Senat insgesamt im Spannungsfeld Sicherheit und Energieknappheit?
  7. Wie beurteilt der Senat vor dem Hintergrund aktueller Sicherheitsrisiken ein totales Nachtbeleuchtungsverbot nach französischem Vorbild und gibt es Pläne, ein solches zukünftig umzusetzen?
  8. Inwieweit sieht der Senat adaptiv geregelte Beleuchtungskonzepte bei der energieeffizienten Sanierung der Straßenbeleuchtung als zielführend, um
    • Schlecht beleuchtete Quartiere besser auszuleuchten?
    • Um das subjektive Sicherheitsgefühl zu erhöhen?
    • Energie generell und insbesondere in Bezug auf die Energiekrise einzusparen?
    • Die Umwelt- und Klimaauswirkungen u. a. durch Lichtemission im Allgemeinen zu reduzieren? 
  9. Inwiefern werden adaptiv geregelte Beleuchtungskonzepte in der Arbeitsgruppe Licht mit beraten?
  10. Wie beurteilt der Senat adaptiv geregelte Beleuchtungskonzepte in Bezug auf
    • Die Wirtschaftlichkeit?
    • Die technische Realisierung?
    • die gesellschaftliche Akzeptanz?
    • Inwieweit hat der Senat bereits Förderanträge zur Förderung energieeffizienten Sanierung adaptiver Straßenbeleuchtung zum Beispiel über die Kommunalrichtlinie gestellt? Wenn dies noch nicht geschehen ist?