Aufhebung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht

Dringlichkeitsantrag der Fraktion der FDP.

Für Beschäftigte in Einrichtungen des Gesundheitswesens, in der Pflege und in der Eingliederungshilfe ist am 15. März 2022 die Impfpflicht nach §20a Infektionsschutzgesetz (IfSG) eingetreten. Dies beinhaltet, dass Personen aus diesen Tätigkeitsbereichen über einen Impf- oder Genesenennachweis verfügen müssen. Das Ziel der einrichtungsbezogenen Impfpflicht war, vulnerable Personengruppen in Krankenhäusern und Altenpflegeheimen bestmöglich zu schützen.

Am 10. Dezember 2021 hatte der Deutsche Bundestag den gemeinsamen Gesetzentwurf von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zur Stärkung der Impfprävention mehrheitlich beschlossen. Damals zeichnete sich der Höhepunkt der Deltawelle ab. Es gab eine Vielzahl an schweren Krankheitsverläufen. Zu dem Zeitpunkt gingen Experten davon aus, dass geimpfte Personen in der Regel keine Viren an andere Menschen übertragen können und somit ein Schutz im Pflege- und Gesundheitssystem gegeben sei.

Für eine stark veränderte Situation des Infektionsgeschehens sorgten, laut des Corona-Expertenrats der Bundesregierung, die Omikron-Varianten. Diese schienen deutlich schneller übertragbar und trotz Impfen nicht kontrollierbar zu sein. In der Stellungnahme vom 19. Dezember 2021 hieß es „Die kürzlich identifizierte Omikron-Variante bringt eine neue Dimension in das Pandemiegeschehen. Omikron zeichnet sich durch eine stark gesteigerte Übertragbarkeit und ein Unterlaufen eines bestehenden Impfschutzes aus.“ Ferner wurde hierzu ausgeführt, dass diese Variante auch Genesene und Geimpfte erreicht, der Impfschutz hiergegen schneller nachlässt.

Basierend auf diesen Erkenntnissen, ist ein zusätzlicher Schutz von vulnerablen Personengruppen durch die einrichtungsbezogene Impfpflicht nicht mehr gegeben. Dem gegenüber stehen Grundrechtseinschränkungen von ungeimpften Beschäftigten, die ihren Beruf nicht mehr ausüben dürfen. Eine Situation mit fatalen Folgen bei dem ohnehin bestehenden Personalmangel. Hinzu kommt der immens hohe Bürokratieaufwand, der mit der Überprüfung des Impf- bzw. Genesenen-Status der Beschäftigten für die Einrichtungen einhergeht.

Nach zweieinhalb Jahren Pandemiegeschehen und Krisenmodus ist es an der Zeit, die Lage neu zu bewerten und eine angemessene Form des Umgangs, mit dem aller Wahrscheinlichkeit nach bleibenden SARS-CoV-2-Virus, zu finden. Dies beinhaltet eine Fokussierung auf das Gesundheits- und Pflegesystem, dass dringend einer Verbesserung bedarf. Hierzu gehört eine Aufstockung des Personals, die Zusicherung einer dauerhaften Finanzierung von Krankenhäusern sowie der Auf- und Ausbau von Infektionsstationen. Ein weiterer Punkt ist der Ausbau der Digitalisierung, mit der das Krankheitsgeschehen schneller und genauer erfasst werden kann.

Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf, 

  1. sich auf Bundesebene für die Aufhebung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht einzusetzen, sodass ungeimpfte Beschäftigte weiter unter Einhaltung angemessener Vorsichts- und Hygienemaßnahmen als Fachkräfte tätig sein können,
  • sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht zunächst ausläuft und nicht verlängert wird,
  • der Deputation für Gesundheit und Verbraucherschutz über Änderungen des Bundesrechts bezüglich der einrichtungsbezogenen Impfpflicht zu berichten.