Wohin mit dem Müll?

Kleine Anfrage der Fraktion der FDP.

Die Kapazitäten der Blocklanddeponie werden in fünf bis sechs Jahren erschöpft sein. Auf der Suche nach einer Ersatzfläche wurden laut Senatsmitteilung vom 22.06.2016 mehrere Standorte geprüft, auch Standorte im niedersächsischen Umland sollen in Erwägung gezogen worden sein. Nach aktuellem Stand werden im Umfeld der Stahlwerke sowie in einer Erweiterung der Blocklanddeponie mögliche Varianten zur Erschließung neuer Deponieflächen gesehen.

Gemäß Gewerbeentwicklungsprogramm der Stadt Bremen 2020 ist allerdings vorgesehen, die Flächen im Umfeld der Stahlwerke überregional als Logistik- und Produktionsstandort zu vermarkten. Zur Profilierung des Gebietes wurde ein Entwicklungs- und Vermarktungskonzept Bremer Industrie-Park erstellt. Darin wird die weitere Ansiedlung von Betrieben mit einem abfallwirtschaftlichen Schwerpunkt kritisch bewertet.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 

 

  1. Welche potentiellen Flächen wurden auf der Suche nach einem Standort für eine Deponie im Stadtgebiet wann genau geprüft?
  2. Inwiefern und mit welchem Ergebnis fand in den vergangenen fünf Jahren eine Neubewertung möglicher Standorte statt?
  3. Inwieweit wurden die betroffenen Beiräte bei der Suche und Abwägung möglicher Deponiestandorte im Stadtgebiet einbezogen?
  4. Wie bewertet der Senat unter Berücksichtigung der Herkunft und des Aufkommens der Abfälle den Bedarf einer Deponie der Klasse III für Bremen?
  5. Wann und mit welchem Ergebnis hat der Senat Gespräche mit Niedersachsen über Deponiekapazitäten und Deponieausbaubedarfe geführt?
  6. Welche Möglichkeiten abfallwirtschaftlicher Kooperationen sieht der Senat mit Blick auf niedersächsische Deponieprojekte – sowohl mit öffentlich-rechtlichen als auch privaten Entsorgungsträgern?
  7. Inwiefern ist es sinnvoll und vertraglich möglich, die Mengen nicht aus Bremen stammender Abfälle zu reduzieren? Inwiefern und für welche Abfälle können sich dadurch welche Laufzeitverlängerungen der Blocklanddeponie ergeben?
  8. Welche Auswirkungen hätte dies auf die Rückstellungsbildung zur Finanzierung der Stilllegungs- und Nachsorgeverpflichtung?
  9. Inwiefern sind die Deponierückstellungen bei einer möglichen Erweiterung der Blocklanddeponie anzupassen und die notwendigen Rückstellungsbedarfe zu reduzieren?
  10. Hält der Senat das Entwicklungs- und Vermarktungskonzept aus dem Gewerbeentwicklungsprogramm der Stadt Bremen 2020 für den Bremer Industrie-Park weiterhin für umsetzbar, sollte es zu einer Zentralisierung der Abfallwirtschaft im Umfeld der Stahlwerke kommen?
  11. Inwiefern steht aus Sicht des Senats die Ansiedlung von Betrieben mit abfallwirtschaftlichem Schwerpunkt dem Gewerbeentwicklungsprogramm für den Industrie-Park entgegen bzw. wie sollen Einschränkungen der im Flächennutzungsplan vorgesehenen gewerblichen Entwicklungspotentiale des Areals ausgeschlossen werden?
  12. Inwiefern besteht aus Sicht des Senats die Gefahr, dass ein Deponieprojekt im Umfeld der Stahlwerke zu Nutzungskonflikten mit ansässigen Unternehmen führt und die Standortattraktivität beeinträchtigt?
  13. Mit welchen Auswirkungen auf das Naherholungs- und Naturschutzgebiet Werderland ist bei dieser Deponievariante zu rechnen?

Rainer W. Buchholz, Dr. Magnus Buhlert, Lencke Steiner und Fraktion der FDP

Anfrage auf der Seite der Bremischen Bürgerschaft