Weservertiefung als wichtiges Infrastrukturprojekt für Bremen und Bremerhaven begreifen und umsetzen!

Antrag (Entschließung) der Fraktionen der FDP und der CDU.

Die Fahrrinnenanpassung der Außen- und Unterweser ist für Bremen und Bremerhaven sowie für die gesamte Weserregion ein Infrastrukturprojekt von großer Bedeutung. Durch die Vertiefung der Außenweser wird sichergestellt, dass Bremerhaven auch für die aktuellen Containerschiffsgrößen anfahrbar bleibt. Gleichzeitig sichert die Vertiefung der Unterweser für die Häfen in Bremen auch zukünftig die gute Erreichbarkeit mit den erforderlichen Schiffsgrößen.

Im Land Bremen sind über 80.000 Arbeitsplätze von den Häfen abhängig. Dies sind etwa ein Viertel aller bremischen Arbeitsplätze. Die Weservertiefung trägt dazu bei, diese Arbeitsplätze nachhaltig zu sichern.

Mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 11. September 2016 ist der langwierige Rechtsstreit um die Vertiefung der Außen- und Unterweser am vorläufigen juristischen Endpunkt angelangt. Der Planfeststellungsbeschluss vom 15. Juli 2011 der damaligen Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nordwest wurde für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt. Damit gaben die Richter einer Klage des „BUND“ statt.

Ausgehend vom Urteil weist der Planfeststellungsbeschluss eine Reihe von Fehlern auf. Besonders hoben die Richter die Durchführung von nur einer Umweltverträglichkeitsprüfung hervor. Nach Ansicht des Gerichts hat der Bund drei fachplanerische Vorhaben (die Vertiefung der Außenweser bis Bremerhaven, die Vertiefung der Unterweser von Bremerhaven bis Brake und die Vertiefung der Unterweser von Brake bis Bremen) in einem Planfeststellungsverfahren durchgeführt. Dies sei zulässig, hätte aber drei gesonderter Umweltverträglichkeitsprüfungen bedurft.

Zusätzlich versagt das Gericht dem Planfeststellungsbeschluss die Vereinbarkeit mit den Zielvorgaben der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie. Die Prüfung dazu sei im Planfeststellungsbeschluss nicht ausreichend dargelegt. Sie könne aber, wie weitere im Planfeststellungsbeschluss nicht ausreichend berücksichtigte Umwelt- und Naturschutzbelange, im Rahmen der neuerdings in § 75 Abs. 1a Verwaltungsverfahrensgesetz festgelegten Fehlerfolgeregelung, durch Planergänzungen bzw. ergänzende Verfahren geheilt werden.

Das Urteil des BVerwG entspricht in weiten Teilen seinem Hinweisbeschluss vom 11. Juli 2013 und stellt insofern für alle Verfahrensbeteiligten keine Überraschung dar. Vor allem aber ergibt sich daraus kein fundamental neuer Sachstand. Die Vertiefung der Außen- und Unterweser ist weiterhin grundsätzlich im Rahmen des bestehenden Planfeststellungsverfahrens möglich. Dieses Ziel ist durch eine zügige Heilung der Planungsfehler im Rahmen eines ergänzenden Verfahrens mit Hochdruck weiterzuverfolgen. Demgegenüber würde ein neues Planfeststellungsverfahren zu weiteren, deutlichen Zeitverzögerungen und Risiken führen, die dem Wirtschafts- und Hafenstandort Bremen/Bremerhaven nachhaltig schaden würden.

Die Bremische Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:

Die Bremische Bürgerschaft (Landtag) stellt fest:

  1. Die Bremische Bürgerschaft (Landtag) hält die Fahrrinnenanpassung der Außen- und Unterweser für die Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit des Wirtschafts- und Hafenstandorts Bremen/Bremerhaven weiterhin für zwingend erforderlich.
  1. Die Bremische Bürgerschaft (Landtag) sieht den Bund – respektive die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt, Außenstelle Nordwest – in der Pflicht, mit der Heilung der Planungsfehler eine baldige Fahrrinnenanpassung der Außen- und Unterweser auf Basis des Planfeststellungsbeschlusses vom 15. Juli 2011 zu ermöglichen.

 

 

 

Prof. Dr. Hauke Hilz, Lencke Steiner und die Fraktion der FDP

Susanne Grobien, Thomas Röwekamp und die Fraktion der CDU