Verkehrssicherheit erhöhen! Regeln gelten auch für Radfahrer.

Antrag der Fraktion der FDP.

Der Radverkehr nimmt immer mehr zu. Der Anteil der Strecken, welche mit dem Rad zurückgelegt werden, liegt nach den letzten bekannten Zahlen in Bremen bei 25 Prozent. Dies ist begrüßenswert, denn Radfahren ist eine gesunde und umweltfreundliche Form der Mobilität.

Leider kommt es immer wieder vor, dass sich Radfahrer nicht an die geltenden Straßenverkehrsregeln halten. Einige Radfahrer verhalten sich sogar in einem besonders hohen Maße rücksichtslos. Sie gefährden nicht nur ihre Gesundheit, zu leiden haben vor allem die Fußgänger und hierunter die Kinder und ältere Menschen, welche die mit Abstand schwächsten Verkehrsteilnehmer sind.

Zu besonders gefährlichen Situationen kommt es insbesondere dort, wo Radfahrer eigentlich gar nicht oder nur unter besonderer Rücksichtnahme auf Fußgänger treffen dürften. Gehwege sind grundsätzlich für Radfahrer über zehn Jahre tabu; Gehwege, auf denen durch ein Zusatzschild das Radfahren frei ist, haben Radfahrer maximal Schrittgeschwindigkeit zu fahren, und auch auf gemeinsamen Geh- und Radwegen ist besondere Rücksicht auf Fußgänger zu nehmen. Gerade diese Regeln werden von vielen Radfahrern nicht beachtet. Mit der zunehmenden Zahl von E-Bikes hat sich diese Situation durch die zum Teil vergleichsweise hohen Geschwindigkeiten noch erheblich verschärft.

Ein weiteres Problem stellen häufige Rotlicht- und Vorfahrtsverstöße sowie Räder ohne ausreichende Beleuchtung dar. Hierdurch gefährden sich die Radfahrer zwar in erster Linie selbst, aber diese Missachtung der Straßenverkehrsordnung kann zu schwerwiegenden Verkehrsunfällen führen. Hinzu kommt, dass durch Fahrradfahrer Geschädigte aufgrund einer fehlenden Versicherungspflicht deutlich benachteiligt werden.

Radfahrerverstöße müssen im Sinne von Prävention und Schutz aller beteiligten Verkehrsteilnehmer stärker kontrolliert und sanktioniert werden, um kleine Verstöße nicht zur Gewohnheit werden zu lassen. Die Schwelle zu schwerwiegenderen Verstößen wird durch das „Laissez-faire“ Verhalten immer leichter überschritten.

Dabei handelt es sich nicht ausschließlich um ein bremisches Problem. In einer repräsentativ angelegten Studie des ADAC für die Stadt Berlin kamen Radfahrer unter allen Verkehrsteilnehmern am schlechtesten weg. Dabei bemängelten insbesondere die Radfahrer selber die mangelnde Rücksichtnahme untereinander. Als Konsequenz wurde hier neben der Anhebung der Bußgelder in erster Linie das stärkere Durchsetzen der Verkehrsregeln durch eine höhere Kontrolldichte gefordert. Passend dazu wurde in einer Forsa-Umfrage aus dem Jahr 2015 ermittelt, dass sich in Berlin nach jeweils eigenen Angaben 25 Prozent der Fahrradfahrer generell nicht an die Verkehrsregeln halten. Ähnliche Zahlen sind auch für Bremen zu erwarten. Dabei bringt die Minderheit der Fahrradfahrer, die sich nicht an die Verkehrsregeln halten, die große Mehrheit der sich vernünftig verhaltenden Radfahrer in Verruf. Auch deshalb ist die konsequente Durchsetzung der Regeln wichtig.

Durch die Erlaubnisfreiheit des Radfahrens und die fehlende Zulassungspflicht von Fahrrädern gestaltet sich die Ahndung von Verkehrsverstößen vergleichsweise schwer. Daher ist es notwendig, durch den Einsatz des städtischen Ordnungsdienstes, die Kontrolldichte erheblich zu erhöhen. Hierzu sollte eine auf Fahrradverkehrsverstöße spezialisierte Einsatzgruppe gebildet werden, welche Verstöße schnell erkennt und entsprechend konsequent ahndet. Nur so erscheint es bei weiter zunehmendem Radverkehr möglich, dass alle Verkehrsteilnehmer gleichberechtigt und sicher partizipieren können.

Die Stadtbürgerschaft möge beschließen:

Die Stadtbürgerschaft fordert den Senat auf,

1.     beim städtischen Ordnungsdienst eine Einsatzgruppe „Fahrradkontrolle“ einzurichten, welche die Einhaltung von verkehrsrechtlichen Vorschriften durch Fahrradfahrer im Stadtgebiet flächendeckend kontrolliert,

2.     durch die Bereitstellung entsprechender Fortbildungsangebote die Mitarbeiter der Einsatzgruppe „Fahrradkontrolle“ in die Lage zu versetzen, die gesetzlichen Möglichkeiten zur Ahndung von Verstößen durch Fahrradfahrer im Rahmen der Verhältnismäßigkeit auszuschöpfen und

3.     der städtischen Deputation für Inneres und der städtischen Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung, Energie und Landwirtschaft innerhalb von drei Monaten Bericht zu erstatten.

 

Peter Zenner, Rainer W. Buchholz, Lencke Steiner und die Fraktion der FDP