Umsetzung und Kosten des Bremer Bäderkonzeptes

Dringlichkeitsantrag der Fraktion der FDP.

Laut einer Befragung der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) gehen 11 Prozent der Menschen in Deutschland regelmäßig schwimmen, 55 Prozent zumindest gelegentlich. Damit liegt Schwimmen auf Platz drei der beliebtesten Sportarten. Parallel dazu nimmt die Zahl der Nichtschwimmer immer mehr zu.

Insbesondere die öffentlichen Schwimmbäder werden nicht nur von privaten Besuchern, sondern auch von Schulklassen und von Vereinen genutzt. Weil sie generationsübergreifend soziale und gesundheitsfördernde Aufgaben übernehmen und maßgeblich zur Attraktivität des kommunalen Sport- und Freizeitangebotes beitragen, wird der Versorgung mit Schwimmbädern große Bedeutung beigemessen.

Allerdings stellen erhebliche Sanierungsbedarfe und steigende Betriebskosten die Stadt Bremen vor große Herausforderungen und erschweren die Zurverfügungstellung der Sportstätteninfrastruktur, insbesondere im Bereich des Schwimmsports. Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf die Wirtschaftlichkeit der Bremer Bäder GmbH wurde im Jahr 2014 der Sanierung des Unibades eine Absage erteilt und ein Bäderkonzept erarbeitet, das den Neubau eines Sportbades auf dem Gelände des Freibades Horn und einen Ersatzneubau des Westbades vorsieht.

In der Vergangenheit sorgten die Bremer Bäder immer wieder für Schlagzeilen. Ihr baulicher Zustand war teilweise so schlecht, dass akuter Handlungsbedarf bestand. Umfangreiche Ausgaben, für die es keine Instandhaltungsrücklagen gab, mussten getätigt werden, um die zur Sicherung der Funktionsfähigkeit notwendigen Ertüchtigungsmaßnahmen durchführen zu können. Darüber hinaus hatten die wegen der Sanierungsarbeiten länger andauernden Bäderschließungen auch erhebliche betriebswirtschaftliche Folgen für die Bremer Bäder GmbH.

Zwischenzeitlich wurde das Bäderkonzept fortgeschrieben und ein Entwurf für das neue Horner Freibad vorgelegt, der von der Öffentlichkeit als nicht bedarfsgerecht kritisiert wird. Außerdem soll die ursprüngliche Planung, sich bei den neuen Schwimmhallen am „Simply Swimming“ Modell zu orientieren, vom Tisch sein. Obwohl davon auszugehen ist, dass herkömmliche Bauverfahren deutlich kostenintensiver sind, wurde bislang kein aktualisierter Kostenrahmen vorgestellt.

Da mit dem Umbau des Horner Bades bereits im Herbst 2017 begonnen werden soll, ist es unerlässlich, umgehend architektonische Detailkonzeptionen und sichere Kostenberechnungen für Planung und Ausführung der neuen Schwimmhallen vorzulegen.

 

Die Stadtbürgerschaft fordert den Senat daher auf,
  1. sowohl für den Ersatzneubau des Westbades als auch für den Neubau des Sportbades auf dem Gelände des Horner Freibades – inklusive der Funktionsräume und der Neugestaltung des Außenbereiches – architektonische Detailplanungen mit genauen Kostenermittlungenn und Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen vorzulegen sowie die anfallenden Betriebskosten darzustellen. Dabei ist auch darzulegen, inwiefern schwimmsportliche Anforderungen eingehalten werden.
  2. das fortgeschriebene Bremer Bäderkonzept dahingehend zu überprüfen, ob es unter Zugrundelegung aktualisierter finanzieller Rahmendaten wirtschaftlich sinnvoll, finanziell umsetzbar und bedarfsorientiert ist.
  3. den Bedarf an Instandhaltungsrücklagen zu ermitteln, um zukünftig regelmäßig Bäder-sanierungen durchführen zu können.
  4. der städtischen Deputation für Sport innerhalb von zwei Monaten nach Beschlussfassung einen entsprechenden Bericht vorzulegen.

 

 

Peter Zenner, Lencke Steiner und Fraktion der FDP