Überstunden bei der Polizei Bremen müssen bezahlt werden

Große Anfrage der Fraktion der FDP.

 

Im November wurde bekannt, dass der Senat 500.000 Euro freigegeben hat, um einen Teil der bei der Polizei Bremen angefallenen Überstunden auszubezahlen. Angesichts der zwischenzeitlich im Jahr 2015 angefallenen mehr als 320.000 Überstunden ist dies ein längst überfälliges Signal an die Polizeibeamtinnen und Beamten sowie die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei der Polizei. Nicht erst seit dem Beginn der Flüchtlingskrise sehen sich die Polizistinnen und Polizisten einem stetig steigenden Berg von Aufgaben gegenüber, der mit den vorhandenen personellen Ressourcen kaum geleistet werden kann. Dies hat der Senat, wenn auch zu spät, erkannt und im Rahmen der Beratungen des Doppelhaushalts 2016/2017 die Personalzielzahl auf 2.600 erhöht. Da diese Zielzahl jedoch frühestens im Jahr 2020 zu erreichen ist, werden für die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten auch in Zukunft Überstunden im Dienst für die Bremerinnen und Bremer die Regel sein.

Hierbei muss für die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten dasselbe gelten wie für andere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch: Sie haben einen grundsätzlichen Anspruch darauf, Überstunden ausgezahlt zu bekommen, sofern diese nicht durch Freizeitausgleich ausgeglichen werden können. Auf Grund der viel zu dünnen Personaldecke ist vor allem letzteres jedoch kaum möglich. Daher ist es eine der obersten Pflichten des Senats, für die kommenden Jahre sicherzustellen, dass Überstunden ausbezahlt werden können. Entgegen dem Eindruck, den die diesjährige Freigabe von 500.000 Euro für die Auszahlung von angefallenen Überstunden als eine Art Weihnachtsgeschenk vermittelte, ist die Auszahlung von Überstunden bei der Polizei kein Bonus, den der Senat gewährt, sondern eine Pflicht, der er nachzukommen hat, um die von der Polizei tagtäglich unter schwierigsten Bedingungen geleistete Arbeit wertzuschätzen. Gleichzeitig ist gerade aufgrund der immensen Arbeitsbelastung darauf zu achten, dass die stetig wachsenden Belastungen bei der Polizei nicht zu einem erhöhten Krankenstand führen und Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte bzw. Angestellte bei der Polizei durch die hohe Arbeitsbelastung erkranken.

Wir fragen den Senat:
  1. Wie viele Mehrdienststunden sind bei der Polizei Bremen seit 2013 jeweils monatlich insgesamt und in den folgenden Bereichen angefallen:
    1. Direktion Zentrale Einsatzsteuerung (D ZES)
    2. Direktion Schutzpolizei (D S)
    3. Direktion Kriminalpolizei (D K)
    4. Landeskriminalamt (LKA)
    5. Direktion Bereitschaftspolizei (D BP)
    6. Direktion Verkehrspolizei (D VK)
    7. Direktion Wasserschutzpolizei (D WS)
    8. Direktion Zentrale Technische Dienste (D ZTD)
    9. Direktion Finanzen/Personal (D FP)

(Bitte die angefallenen Mehrarbeitsstunden nach Beamten und Arbeitnehmern getrennt angeben sowie zwischen angeordneten und nicht angeordneten Mehrdienststunden sowie zwischen Männern und Frauen differenzieren.)

  1. Was würde die Auszahlung der in Frage 1 in den jeweiligen Bereichen angefallenen Mehrarbeitsstunden jeweils monatlich seit 2013
    1. sowohl insgesamt als auch aufgeschlüsselt nach den in Frage 1a. bis 1i. genannten Direktionen/Dienststellen (entsprechend der Besoldungsgruppen der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten sowie
    2. für die von Angestellten geleisteten Mehrdienststunden kosten?
  1. Wie viele der in Frage 1a. bis 1i. genannten Überstunden wurden jeweils monatlich seit 2013 ausbezahlt? (Bitte jeweils die monatliche Gesamtsumme der Auszahlung sowie die Summe der damit ausbezahlten Überstunden differenziert nach Beamten und Arbeitnehmer sowie Männern und Frauen angeben.)
  1. Welche Regelungen liegen in Bremen im Umgang mit Überstunden vor?
    1. Welche Informationen liegen dem Senat dazu vor, ob und in wie vielen Fällen die in der Europäischen Arbeitszeitrichtlinie vorgeschriebenen Regelungen zur maximalen wöchentlichen Arbeitszeit von 48 Stunden jeweils monatlich seit 2013 überschritten wurde?
    2. Welche weiteren Informationen liegen dem Senat in diesem Zusammenhang dazu vor, ob, in welchen und in wie vielen Fällen jeweils monatlich seit 2013 bei der Polizei Bremen gegen andere rechtliche Bestimmungen zum Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bzw. Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten verstoßen wurde?
  1. Wie geht der Senat generell mit von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten bzw. Angestellten der Polizei Bremen geleisteten Überstunden im Einsatz in anderen Bundesländern um?
    1. Wie viele Einsatzstunden für Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte bzw. Angestellte der Polizei Bremen wurden jeweils monatlich seit 2013 wurden für den Einsatz in einem anderen Bundesland entsprechend durch dieses Bundesland erstattet und an wen wurde dieses Geld gezahlt?
    2. Wie viele Überstunden sind durch diese Einsätze jeweils monatlich seit 2013 bei Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten bzw. Angestellten bei der Polizei Bremen angefallen?
    3. Wie viele Überstunden (sowohl im speziellen durch Einsätze in einem anderen Bundesland als auch generell angefallene Überstunden) von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten bzw. Angestellten bei der Polizei wurden durch die in der Antwort auf Frage 4a. genannte Erstattungssumme jeweils monatlich seit 2013 ausbezahlt?
    4. Wenn die in Frage 4a. genannte Erstattungssumme nicht vollständig in die Ausbezahlung von Überstunden (Frage 4c.) geflossen ist, wofür wurde dieses Geld außerdem verwendet?
  2. Werden für die in Frage 1 a. bis i. genannten Mehrdienststunden seit 2013 Rückstellungen im Haushalt gebildet? Wenn dies nicht geschieht, wieso nicht und wie plant der Senat, dies zukünftig zu handhaben?
  1. Wie plant der Senat in Zukunft mit dem übergroßen Überstundenberg bei der Polizei Bremen umzugehen?
  1. Erkennt der Senat an, dass die Bezahlung der von den Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten sowie den Angestellten bei der Polizei geleisteten Mehrdienststunden auch ein Zeichen der Wertschätzung für die geleistete Arbeit der Polizei darstellt, die unter schwierigen innenpolitischen Bedingungen sowie mangelnder personeller und materieller Ausstattung geleistet wird?
  1. Wie viele Strafanzeigen wurden jeweils monatlich seit 2013 erfasst und wie viele Strafanzeigen wurden demgegenüber jeweils monatlich seit 2013 bearbeitet?
  1. Wie hat sich der Krankenstand bei der Polizei Bremen insgesamt jeweils monatlich seit 2013 entwickelt?
    1. Wie viele Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte waren jeweils monatlich bei der Polizei Bremen für welche Dauer krankgemeldet? (Bitte nach Männern und Frauen differenzieren.)
    2. Wie viele Angestellte waren jeweils monatlich bei der Polizei Bremen für welche Dauer krankgemeldet? (Bitte nach Männern und Frauen differenzieren.)
    3. Wie viele Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte sowie Angestellte standen der Polizei Bremen, entsprechend der in Frage 6a. und 6b. genannten Krankenstände, jeweils monatlich seit 2013 tatsächlich zur Verfügung?
    4. Liegen dem Senat Informationen dazu vor, wie sich die Krankmeldung von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten bzw. Angestellten der Polizei, insbesondere im Hinblick auf durch starken Stress verursachte Krankheiten wie Burnout-Syndrom oder posttraumatische Belastungsstörung, entwickelt haben? Wenn ja, welche konkreten Informationen liegen dem Senat hierzu vor und welche gesundheitsförderlichen Maßnahmen ergreift der Senat oder plant der Senat zu ergreifen, um die unter großer Belastung und Stress stehenden Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten sowie Angestellten bei der Polizei zu entlasten? (Bitte entsprechend monatlich seit 2013 und differenziert zwischen Männern und Frauen angeben).

 

Peter Zenner, Lencke Steiner und die Fraktion der FDP