Steuer-Spielräume nutzen – Familien entlasten

Antrag der Fraktion der FDP.

Politisch Linke und Wohlfahrtsverbände mahnen nahezu täglich, dass die sich angeblich vergrößernde Schere zwischen Arm und Reich geschlossen werden müsse. Dabei wird zumeist völlig übersehen, dass schon heute etwa 92 Prozent des gesamten Aufkommens der Einkommenssteuer von lediglich 50 Prozent der Steuerpflichtigen aufgebracht wird. Damit leistet vor allem die Mittelschicht einen massiven Teil zur Finan- zierung der Staatsausgaben. Während das Steueraufkommen des Bundes zwischen 2005 und 2015 um fast 50 Prozent gestiegen ist, hat sich das Lohnniveau hingegen lediglich um 23 Prozent erhöht. Dies ist die eigentliche Schere in der Gesellschaft, zwischen Staat und Steuerzahlern. Diese Schere muss dringend geschlossen werden, um eine faire gesamtgesellschaftliche Lastenverteilung zu gewährleisten. Es ist an der Zeit, dass auch der Staat seine Ausgaben mäßigt, um den Bürgern etwas zurückzu- geben, denn die Rückkehr zu Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit verdankt das Land insbesondere der Lohnmäßigung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie der Leistungsfähigkeit der Steuerzahler.

Kinderfreibeträge verdoppeln

Ganz besonders hart werden Familien von der Progressionswirkung bei Einkommenszuwächsen getroffen. Mütter und Väter werden selbst bei moderaten Einkommenssteigerungen durch steigende Steuern und Sozialabgaben belastet. Hinzu kommt noch die enorme finanzielle Belastung, die das Großziehen eines oder mehrerer Kinder mit sich bringt. Damit werden Familien, wenn horrende Summen für Grunderwerbsteuer hinzugerechnet werden, dafür bestraft, dass sie Kinder großziehen. Dies ist ein unhaltbarer Zustand und einer der Gründe für die in Deutschland so niedrige Geburtenrate von knapp 1,6 Kindern. Die von der Bundesregierung geplante Steuerentlastung von lediglich 6,3 Milliarden Euro ist angesichts der Leistung, die Familien gesellschaftlich und volkwirtschaftlich erbringen, weniger als ein Tropfen auf den heißen Stein. Um wenigstens Familien, die schlichtweg zukünftige Steuer- und Beitragszahler großziehen und damit das Fortbestehen der Einnahmebasis des Staates und der Sozialversicherungen absichern, zu entlasten, ist eine Verdoppelung der Kinderfreibeträge absolut notwendig.

Weder der zur Absicherung des Existenzminimums des Kindes vorgesehene Kinderfreibetrag in Höhe von 4.608 Euro, noch der Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf in Höhe von 2.640 Euro pro Jahr decken auch nur annähernd die tatsächlich entstehenden Kosten für das Großziehen und die Erziehung von Kindern. Besonders der Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf ist angesichts der vielerorts sehr hohen Kita-Gebühren keine wirkliche Unterstützung für Familien.

Grunderwerbsteuer-Freibetrag für das erste Eigenheim

Doch allein eine Verdoppelung von Kinderfreibeträgen reicht nicht aus, um Familien und junge Menschen angemessen zu entlasten. Laut einer Umfrage von TNS Emnid halten sieben von zehn Deutschen das Eigenheim für die bessere Altersvorsorge. Angesichts des Absinkens des Rentenniveaus auf 43 Prozent bis zum Jahr 2030 wird für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die private Absicherung für das Alter von zentraler Bedeutung. Nach wie vor bietet das selbstgenutzte Eigenheim hierfür eine solide Basis, die jedoch durch ständige Erhöhungen der Grunderwerbsteuer untergraben wird. Allein zwischen 2006 und 2016 hat sich das Aufkommen der Grunderwerb- steuer auf 12,3 Milliarden Euro verdoppelt. Dank ihres hohen Ertrags hat sich die Grunderwerbsteuer damit zur wohl wichtigsten Einnahmequelle der Bundesländer entwickelt. Hierbei wurde jedoch die grundlegende Bedingung zur 1982 beschlossenen Verbreiterung der Steuerbasis aufgehoben: Der damals von 7 Prozent auf 2 Prozent abgesenkte Steuersatz wurde zwischenzeitlich in nahezu allen Bundesländern dras-tisch angehoben. In Brandenburg, NRW und Schleswig-Holstein hat der heutige Steuersatz von 6,5 Prozent schon fast das Ausgangsniveau vor der Reform 1982 erreicht – ohne dass gleichzeitig Ausnahmen zur Entlastung von Familien geschaffen wurden.

Auch in Bremen wurde in den vergangenen 25 Jahren kräftig an der Steuerschraube zur Erhöhung der Grunderwerbsteuer gedreht. Insgesamt zwei Mal wurde der Steuersatz auf mittlerweile 5 Prozent erhöht. Wenn es nach dem Senat geht, soll es dabei jedoch nicht bleiben. Erst im September wurde die Erhöhung der Grunderwerbsteuer ab 2018 auf 5,5 Prozent vom Senat als „Sparmaßnahme“ in einem Bericht an den Stabilitätsrat übermittelt. Dies droht vor allem junge Familien hart zu treffen. Bereits heute ist die Wohneigentumsquote in Deutschland im Vergleich zum OECD-Durchschnitt sehr niedrig. Während in Deutschland 45 Prozent der Bevölkerung im selbstgenutzten Wohneigentum leben, sind es im OECD-Durchschnitt 65 Prozent. Noch drastischer ist dieser Unterschied in Bremen. Lediglich 37,5 Prozent der Bremerinnen und Bremer lebten 2013 im selbstgenutzten Wohneigentum.

Damit hat sich die Grunderwerbsteuer zu einer Eigenheim-Bremse entwickelt, die vielen jungen Menschen und insbesondere Familien den Weg der privaten Altersvorsorge über Immobilieneigentum versperrt. Denn die Grunderwerbsteuer sorgt dafür, dass die Erwerbsnebenkosten beim Haus- und Wohnungskauf steigen. Da diese Erwerbsnebenkosten nicht kreditfinanziert werden können, erhöhen sich die Eigenkapitalanforderungen in einem Ausmaß, dass von jungen Familien – insbesondere mit kleinen und mittleren Einkommen – nicht zu schultern ist.

Die Bremische Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen: Die Bremische Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf,

  1. Sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass der bei der Veranlagung zur Einkommensteuer zu berücksichtigenden Kinderfreibetrag und der Freibetrag für Betreuung-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf (§ 32 Abs. 6 S. 1 EStG) verdoppelt werden.
  2. Auf eine weitere Erhöhung der Grunderwerbsteuer zuverzichten.

3. Sich im Rahmen einer Bundesratsinitiative dafür einzusetzen, dass zur Begrenzung der Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer ein bundeseinheitlivher Freibetrag in Höhe von 500.000 Euro für das erste, von natürlichen Personen selbstgenutzte, Wohneigentum eingeführt wird.

Lencke Steiner und die Fraktion der FDP