Mittel des Betreuungsgeldes für Krippen und Kindergärten bereitstellen

Antrag der Fraktion der FDP.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Regelungen zum Betreuungsgeld für nichtig erklärt. Bisherige Bescheide haben Bestand. Damit wird der Bund die bisher für das Betreuungsgeld vorgesehenen Mitteln nicht mehr wie vorgesehen ausgeben können. Zugleich wäre es sinnvoll, die Mittel weiter für die Bildung der Kleinsten einzusetzen.

Die Bremische Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:

Die Bremische Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf, sich gegenüber dem Bund dafür einzusetzen, dass die für das Betreuungsgeld vorgesehenen Mittel für Krippen- und Kindergartenausbau umgewidmet und den Kommunen zur Verfügung gestellt werden.

Julie Kohlrausch, Dr. Magnus Buhlert, Lencke Steiner und Fraktion der FDP

Antrag auf der Seite der Bremischen Bürgerschaft