Keine Fahrverbote an bundesuneinheitlichen Feiertagen!

Antrag der Fraktion der FDP.

Mit der Einführung des Reformationstages als Feiertagen in Bremen und anderen Bundesländern ist die Feiertagslandschaft in Deutschland immer weiter fragmentiert. Auch wenn es grundsätzlich zu begrüßen ist, dass regionale Besonderheiten bei der Festsetzung von Feiertagen eine Rolle spielen, so stellt dies die Wirtschaft vor große Herausforderungen.

Besonders der Bereich der Logistik und der Spedition leidet unter der Fragmentierung der Feiertagslandschaft. Während an bundesweiten Feiertagen überall in Deutschland ein Feiertagsfahrverbot für die geschäftsmäßige beziehungsweise entgeltliche Beförderung von Gütern gilt, müssen an bundesunheitlichen Feiertagen die regionalen Besonderheiten beachtet werden. Ausnahmen gelten beispielsweise für den Transport von lebenden Bienen.

Die Feiertage, an denen in ganz Deutschland oder in Teilen Deutschlands Fahrverbote herrschen, werden in der Straßenverkehrsordnung (StVO) festlegt. Derzeit sind drei regionale Feiertage in § 30 StVO festgelegt. Fronleichnam ist in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland ein Feiertag mit Fahrverbot. Der Reformationstag (ausgenommen im Jahr 2017) ist bisher nur in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ein Feiertag mit Fahrverbot. Allerheiligen ist nur in Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland ein Feiertag mit Fahrverbot.

Mit der Einführung des Reformationstages in Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein und auch in Niedersachsen, ist auch mit einem Feiertagsfahrverbot in diesem Ländern zu rechnen. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur würde eine solche Änderung der StVO mit Zustimmung des Bundesrates erlassen. Dies hätte zur Folge, dass LKW am 31. Oktober nur noch im südwestlichen Teil Deutschlands fahren können.

Diese Situation führt nicht nur zu Benachteiligungen norddeutscher  Logistiker und Spediteure, sondern stört auch bundesweit die betroffenen Unternehmen. Um eine Zuspitzung des Feiertagsfahrverbotflickenteppichs zu vermeinden, ist es angezeigt, LKW-Fahrverbote nur noch an bundeseinheiltichen Feiertagen zu verhängen.

Die Bremische Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:

Die Bremische Bürgerschaft (Landtag) fordern den Senat auf, sich bei zukünftigen Beratungen im Bundesrat zu einer neuerlichen Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften dafür einzusetzen, dass zukünftig in § 30 StVO nur noch bundeseinheitliche Feiertage mit einem Fahrverbot belegt werden.

Prof. Dr. Hauke Hilz, Lencke Steiner und die Fraktion der FDP