Kein Fahrverbot bei allgemeiner Kriminalität!

Dringlichkeitsantrag der Fraktion der FDP.

Der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD auf Bundesebene sieht vor, dass das Fahrverbot als eigenständige Sanktion im Erwachsenen- und Jugendstrafrecht als Alternative zur Freiheitsstrafe eingeführt werden soll, um eine Sanktionsmöglichkeit bei Personen zu schaffen, für die eine Geldstrafe kein fühlbares Übel darstellt. Seit August machen nunmehr verschiedene SPD-Bundesminister Druck und streben eine Gesetzesänderung zur Umsetzung dieser Koalitionsvereinbarung an. Nachdem Bundesjustizminister Heiko Maaß im August angekündigt hatte, noch im Jahr 2016 einen Gesetzentwurf vorlegen zu wollen, meldete sich auch Bundesfamilienministerin Schwesig zu Wort, die dieses Instrument zur Sanktionierung von unterhaltspflichtigen Vätern, die ihrer Pflicht nicht nachkommen und den Unterhalt nicht zahlen, einsetzen möchte.

Ein Entzug der Fahrerlaubnis oder das Verhängen von Fahrverboten ist bereits heute möglich, sofern die begangene Straftat im Zusammenhang mit dem Führen eines Fahrzeugs steht. Der nun vom Bundesjustizministerium vorgelegte Referentenentwurf sieht jedoch eine Auflösung dieses Zusammenhangs vor und strebt eine Öffnung der Nebenstrafe „Fahrverbot“ für alle Straftaten vor. Eine solche Öffnung würde jedoch den Gleichheitsgrundsatz gefährden. Wenig- und Vielfahrer, Berufspendler, Bewohner des ländlichen Raums und Menschen aus Städten, all diese wären in unterschiedlichster Weise von einem Fahrverbot betroffen. Im gravierendsten Fall kann sich ein Verurteilter für die Dauer des Fahrverbots einen Fahrer leisten, während ein anderer auf Grund dieser Maßnahme um seine berufliche Existenz gebracht wird. Der Deutsche Richterbund hält das Verhängen von Fahrverboten für Straftaten, die nicht im Zusammenhang mit dem Führen eines Fahrzeugs begangen werden, aus diesem Grund für verfassungsrechtlich problematisch. Ferner kritisiert er, dass eine Überwachung der Einhaltung des Fahrverbots flächendeckend nicht möglich ist. Aus diesen Gründen sind die Pläne der Bundesregierung, das Fahrverbot zu einem allgemeinen Straftatbestand auszuweiten, dringend abzulehnen.

Die Bremische Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:

Die Bremische Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf

  1. sich auf Bundesebene gegen die Einführung des Fahrverbots als eigenständige Sanktion im Erwachsenen- und Jugendstrafrecht bei allgemeiner Kriminalität einzusetzen und
  1. Gesetzentwürfe oder -initiativen mit dem Ziel, den Anwendungsbereich des Fahrverbots im Erwachsenen- und Jugendstrafrecht auf Delikte ohne Bezug zum Fahren eines Kraftfahrzeugs auszuweiten, gegebenenfalls im Bundesrat abzulehnen.

Peter Zenner, Lencke Steiner und die Fraktion der FDP

Antrag auf der Seite  der Bürgerschaft