Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften
Dringlichkeitsantrag der Fraktionen der FDP, SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN, der CDU und DIE LINKE.
Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:
Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften
Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz
Artikel 1
Änderung des Bremischen Beamtengesetzes
Das Bremische Beamtengesetz vom 22. Dezember 2009 (Brem.GBl. 2010 S. 17), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes zur Neuregelung des Beamtenversorgungsrechts in der Freien Hansestadt Bremen sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften vom 4. 11. 2014 (Brem.GBl. S. 458) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. In §10 Absatz 5 wird Nummer 2 zu Nummer 3, Nummer 3 zu Nummer 4, Nummer 5 zu Nummer 6.
2. Ferner wird in §10 folgende Nummer 2 eingefügt:
„einer Direktorin oder eines Direktors bei der Bürgerschaft,“ 3. In §106 Absatz 2 wird Satz 1wie folgt gefasst:
4. In §106 Absatz 2 wird der bisherige Satz 1 zu Satz 2.
„Die auf Vorschlag des Präsidenten oder der Präsidentin der Bremischen Bürgerschaft erfolgende Ernennung einer Bürgerschaftsdirektorin oder eines Bürgerschaftsdirektors durch den Vorstand der Bremischen Bürgerschaft bedarf einer Mehrheit von drei Vierteln seiner Mitglieder.“
Artikel 2
Änderung des Bremischen Besoldungsgesetzes
Die Anlage I zum Bremischen Besoldungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. April 1999 (2042-a-2, Brem.GBl. S. 55), das zuletzt durch Gesetz vom 25. November 2014 (Brem.GBl. S.564) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
Artikel 3
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft
Lencke Steiner und Fraktion der FDP
Björn Tschöpe und Fraktion der SPD
Dr. Maike Schaefer und Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Thomas Röwekamp und Fraktion der CDU
Kristina Vogt und Fraktion DIE LINKE