Auswirkungen auf Bremen: Bundesverfassungsgericht kippt NC für Humanmedizin

Buhlert: Auswahlverfahren an Bremer Hochschulen überprüfen.

Das Bundesverfassungsgericht hat heute die Studienplatzvergabe für Medizin als teilweise verfassungswidrig eingestuft. Dies kommentiert der stellvertretende Vorsitzende und wissenschaftspolitische Sprecher der FDP-Fraktion Bremen, Dr. Magnus Buhlert, wie folgt:

„Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird auch in Bremen nicht ohne Folgen bleiben. Die Auswahlverfahren an unseren Hochschulen im Land Bremen müssen nach dem Urteil zwingend überprüft und gegebenenfalls neugestaltet werden. Als FDP-Fraktion setzen wir uns für eine gerechtere Studienplatzvergabe ein, damit auch in Zukunft gut vorbereite und gebildete Fachkräfte die Bremer Hochschulen verlassen. Wir fordern statt einer überwiegenden Betrachtung der Abiturnote eine differenziertere Auswahl der Studierenden.“

Buhlert sieht in der Anwendung differenzierterer Studienplatzvergabekriterien auch eine Chance für weniger Studienabbrüche und eine bessere Qualität:

„Mit der Vergabe der Studienplätze nach persönlicher Eignung geht auch eine Identifizierung der Studierenden mit ihrer Studienrichtung einher. Mangelnde Studienmotivation und daraus resultieren Studienabbrüche können so vermieden werden. Qualität und Leistung haben mehr Dimensionen als die Abiturnote. Darum muss das NC-System insgesamt, besonders aber in den stark nachgefragten Studiengängen überdacht werden. Auch wenn wir im Land Bremen keinen Medizinstudiengang an unseren Hochschulen anbieten, werden wir von den Neuregelungen profitieren. Gute Noten im Abitur machen noch lange keinen guten Arzt beziehungsweise Akademiker“